ich selber habe mich mit dem Thema in Bezug auf IT beschäftigt.
Da gibt es nämlich ein Konflikt: Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung, also Rechte des Patienten auf der einen Seite, und die Dokumentationspflichten des Therapeuten auf der anderen.
Ein Therapeut muss Dokumentieren, und so lange es sich um ein Aktenschrank handelte, und dieser sicher abgeschlossen wurde, war die Welt noch in Ordnung.
* Was aber wenn der Schrank nicht in der Praxis steht?
* Was aber, wenn der Schrank von jemandem repariert werden muss?
Ersetze Schrank durch Online-System, und wir haben eine IT Diskussion.
Bei der Datenweitergabe (also Besitzwechsel der Patientendaten) an Dritte wird eine Zustimmung des Patienten nötig. So weit so sicher und klar.
Zurück zum Schrank: jemand, der ein Schrank Pflegt hat zwar zugriff zu den Akten, nutzt diese Informationen nicht.
Also findet kein Besitzwechsel statt - aber Schweigepflicht verletzt!!!
Denn der Techniker ist nicht der Schweigepflicht (wie die Rezeptionskraft) gebunden.
Egal, ob der Techniker der Ehemann/ die Ehefrau oder ein Verwandter ist...
Gruss,
Papick