bei Bachblüten und homöopathischen Mitteln ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier in NRW ist es komplett verboten, damit als HPP zu arbeiten. In anderen Bundesländern ist es erlaubt. Da solltest du dich für dein Bundesland erkundigen, z.B. bei deinem zuständigen Gesundheitsamt.
Ansonsten braucht man dazu den "großen" HP, das ist richtig.
Akupunktur ist eine Therapiemethode, die ganz klar zu den körpertherapeutischen Methoden gehört. Diese ist dem HPP untersagt.
Liebe Grüße,
Savina

just how we play the hand. (Randy Pausch)