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ich halte hier gerade Informationsmaterial eines sehr sympatischen Labors in der Hand.
Beim Durchlesen stellt sich mir aber doch die Frage, wie das mit dem Erregernachweis ist. Wir dürfen ihn ja nicht führen. Aber wenn ich jetzt eine Stuhlprobe oder einen Vaginalabstrich o. ä. einschicke, dann kann ich hier auf dem "Probelaborzettel" unter "Enteritiserreger" Noro und Rota und Clostridium etc. oder unter "Gastritiserreger" den Helicobacter ankreuzen.
Meine Frage dazu:
Wenn ich den konkreten Verdacht auf einen der o. g. Erreger habe, dann habe ich BV und schicke den Patienten zum Arzt, der dann genau diesen Test bei einem LAbor (oder selbst) durchführt. Ist das so richtig?
Wohingegen ich ein Aromatigramm anfertigen lassen darf, ein Antibiogramm oder Antimykogram aber nicht?