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Anja,ich darf aber doch bei Familienmitgliedern und Freunden,soweit sie damit einverstanden sind,Blutabnehmen zu Übungszwecken. Da mache ich mich doch nicht strafbar.
...
Ähm , nur mal theoretisch gesprochen, rein theoretisch.
Schau mal Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz.
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. .."
Möchtest Du deinen Familienangehörigen und deinen Freunden diese Grundrecht aberkennen.
Oder sind sie gegen groben Unfug versichert.
Und dann dürfen wir natürlich das HP-Gesetz § 5 vergessen.
Aber ich weiß auch, zum Üben brauchen wir "Opfer".
LG Anja
Patenkind von Patrizia
Patenschwester von Melanie und Kathinka
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