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Gesetzliche Grundlagen für HPA
#3
Hallo Tonja,

was für Untersuchungsmethoden schweben dir denn vor???
Palpieren und Auskultieren und so,ist ja kein Thema....zu Übungszwecken.

Anja,ich darf aber doch bei Familienmitgliedern und Freunden,soweit sie damit einverstanden sind,Blutabnehmen zu Übungszwecken. Da mache ich mich doch nicht strafbar.

Was mir hier etwas aufstösst ist der Ausdruck Therapiekentnisse. Therapieren dürfen nur Ärzte und HP´s.

Hier nochmal das Heilpraktikergesetzt. Da gilt §1
http://www.gesetze-im-internet.de/heilpr...10939.html

Startseite: http://www.bmj.de/DE/Home/home_node.html
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

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Nachrichten in diesem Thema
Gesetzliche Grundlagen für HPA - von Tonja - 15.01.2014, 17:03
RE: Gesetzliche Grundlagen für HPA - von Anja - 15.01.2014, 17:24
RE: Gesetzliche Grundlagen für HPA - von PetraR - 15.01.2014, 17:29
RE: Gesetzliche Grundlagen für HPA - von Anja - 15.01.2014, 17:59

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