Es kam ja die Frage auf, ob die depressiven Symptome vielleicht auch in Reaktion auf das belastende Ereignis gesehen werden können. Damit war F43.21 gemeint. Ich habe gestern ja gesagt, dass die Schwere der Symptomatik das ausschließt.
In den diagnostischen Leitlinien zu F43.21 findet Ihr die Antwort auch noch einmal schriftlich:
Zitat:Ein leichter depressiver Zustand nach F43.2 bzw. als Reaktion auf eine länger anhaltende Belastungssituation.
Unser Fall gestern kann hierzu also nicht gerechnet werden.
Und eine Sache wollte ich noch nachreichen:
Wir sind ja fast fertig geworden mit der Diagnostik dieses Falles. Eine Sache zur Vollständigkeit aber noch: Das Zeitkriterium hätte noch abgefragt werden müssen und die Wiederholung.
Also konkret: "Seit wann fühlen Sie sich so/haben Sie diese Symptome?" und "hatten Sie die im Leben schon einmal? Und wenn ja, wann?" Der Ausschluss einer rezidivierenden depressiven Störung war noch nicht drin. Könnte ja sein, dass sie auch vor dem Ereignis schon depressiv war!
Und die Frage nach Phasen außerordentlich guter Stimmung (ggf. ja vor dem Unfall) hätte noch eine bipolare Störung ausgeschlossen.
Die anderen beiden Diagnosen habt Ihr hervorragend eingegrenzt

Liebe Grüße, und ich freu mich auf nächste Woche mit Euch,
ein schönes Wochenende,
Savina
just how we play the hand. (Randy Pausch)