grundsätzlich bestehen für Heilpraktiker keine besonderen Werbebeschränkungen. Zu beachten sind jedoch die thematischen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (z.B. keine Werbung mit Krankheitsgeschichten u.s.w ) und allgemein das Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - z.B. keine irreführende Werbung - .
Als Empfehlung (nicht zwingend) können auch die Vorschläge der Heilpraktikerberufsordnung herangezogen werden.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (UWG und Heilmittelwerbegesetz) kannst Du Dich frei bewegen und flyern.
Gruß
Horst