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Hab hier gerade nochmal reingelesen...
Wie ist es denn nun? Wenn in der Prüfung eine entsprechende Frage kommt, ob wir eine Patientin mit Bulimie behandeln würden?
Den BMI mit ins Spiel bringen (nicht unter 18,5 und nicht über max. 30)?
Man könnte auch noch auf die hohe Komorbidität von Bulimie und Angststörungen, bzw. Depressionen hinweisen, die sich im weiteren Verlauf manifestieren könnten. Und die man dann ja mitbehandeln muss.
Außerdem ist es doch oft auch eher schwierig, Patienten mit Essstörungen zu einer Therapie zu bewegen, oder? Das könnte dann ja auch eher für einen Klinikaufenthalt sprechen - oder ist gerade bei mangelnder compliance ein niedrigschwelliges Angebot sinnvoll?
Also, ich finde da für mich keine "richtige" Antwort
Liebe Grüße,
Tina
"Handeln ist heilender als Reden" (Jakob Levy Moreno)