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Anmeldung der Praxis
#1
Hallo zusammen,

ich habe nochmal eine Frage. 
ich möchte meine Praxis im Februar kommenden Jahres eröffnen. In diesem Zuge habe Ich inzwischen natürlich schon einiges angestoßen und immer wieder wird schon nach dem Handelsregistereintrag gefragt. Meine Frage ist, muss ich die Praxis auch erst am 01.02.2024 dann anmelden oder kann Ich mich beim Finanzamt, Handelsregister, Gesundheit etc auch vorher schon melden und erhalte dann entsprechend auch schon meine Steuernummer etc? Das ist mir immer noch nicht so klar. Also ich schreibe quasi jetzt an alle Stellen, dass ich am 01.02.2024 eröffnen. Und bedingt das dann auch schon kaufende Kosten? 


vielen Dank für eure Rückmeldungen! 

LG Sophia
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#2
Du kannst die Praxiseröffnung auch schon vorher ankündigen, wenn du deinen Mietvertrag hast bzw. im Eigentum gründen möchtest.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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