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18.07.2015, 09:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2015, 08:17 von Horst.)
In den folgenden Bundesländern ist es erlaubt, dass der HPP nicht-verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Homöopathika) im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung zur Therapieunterstützung einsetzt:
Baden Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Liebe HPPler,
meint ihr, es macht Sinn ein Webinar anzubieten, das den möglichen Einsatz von solchen Medikamenten (Schwerpunkt Homöopathie) zum Gegenstand hat? Oder ist das für euch nicht interessant?
ich finde es absolut interessant und würde gerne an einem Kurs teilnehmen, der mich berechtigt, dem Klienten nicht verschreibungspflichtige Mittel zu empfehlen.
Das sind ja interessante Rückmeldungen! Ich hätte nicht gedacht, dass das für so viele HPPler eine Option wäre.
Dann starte ich nach der Ferienzeit eine Umfrage, damit wir sehen, wie viele sich tatsächlich für so ein Webinar interessieren würden.
auch in der Frage des zulässigen begleitenden Einsatzes von Homöopathika durch HPPs ist noch vieles im Fluss. So hat Baden-Württemberg seine vor Längerem geäußerte Zustimmung mittlerweile wieder zurückgezogen (wie üblich hängt auch hier vieles von der persönlichen Einstellungen der Akteure ab).
Die mittlerweile abgesegnete Ergänzung des HeilprG um die Einführung der vom Bund bis Ende 2017 zu erstellenden neuen und dann bundesweit geltenden Richtlinien über die Heilpraktikerausbildung (und dementsprechend auch über die im Rahmen der HP(P)-Ausbildung zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten), kann hier wieder völlig neue Akzente setzen.
Gibt es bei des Zulassungsverfahren in der letzteren Zeit eigentlich aktuellere Erfahrungen zu obiger Problematik???
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.