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Abmahnfalle Bilder
#21
Hallo,

eine "Manipulation" der Bilder kann unter umständen auch Probleme bringen. Das ist häufig auch nicht erlaubt.

Die Nutzungsrechte an Bilder ist ein sehr großes Thema, mit dem ich mich auch selber sehr beschäftige.

Änderungen an sich zu machen ist ja nicht das eigentliche Thema, die Frage ist: Ist das erlaubt?
Das steht normal in den Nutzungsbedingungen.

Und als seriöser Fotograf oder FotoDesigner schreibt normal seinen Namen mit ins Bild. Sicher ist das auch abhängig was im Nutzungsvertrag drin steht, darauf ist zu achten.
Viele Grüße
Markus

Skype-Name: Lesefaul2010

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#22
Ich habe meine Bilder nun gegen eigene ersetzt. Gefällt mir gerade sehr gut -Smile

Lg Andrea
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#23
Äh... hurra?

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit...53229.html
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#24
Hallo miteinander,
zu dem von mir vorgeschlagenen Einfügen eines Copyright-Vermerks in das verwendete Bild selbst, möchte ich noch in Anbetracht der Unsicherheit der Rechtmäßigkeit einer "Veränderung des Werkes selbst" (durch den eingefügten Copyright-Vermerk) anmerken, dass wir einfach versuchen sollten, uns möglichst auf die sicherere Seite einer Risikosituation zu begeben.
- Einerseits hat ein Fotograf seine Bilder öffentlich zur kostenpflichtigen Verfügung gestellt;
- andererseits hat er als Urheber der Bilder einen gesetzlichen Anspruch auf die Urheberbenennung;
- entsprechend der Entscheidung des LG Köln ( halte ich immer noch für falsch, aber wurscht, sie ist halt noch in der Welt und zu berücksichtigen) reicht für die Urheberrechtsbenennung nur eine Kennzeichnung des Bildes selbst aus.
- Gemäß § 39 Abs. 1 UrheberrechtsG darf aber "der Inhaber des Nutzungsrechts" (d.h. der z.B. von PIXFOLIO gegen Bezahlung berechtigte Nutzer eines Bildes) "das Werk, dessen Titel oder Urheberrechtsbezeichnung nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist."
- Andererseits sagt Abs. 2 hierzu " Änderungen des Werkes und seines Titels, zu dem der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann, sind zulässig".
Hieraus folgt m.E. klar, dass der berechtigte Nutzer eines Bildes, der gesetzlich zur Nennung der Urheberrechtsbezeichnung verpflichtet ist und dies - auch nach der aktuellen Rechtsprechung eines Kollegialgerichtes - nur durch Einfügung im Bild selbst erfüllen kann, auch darf.
Ich hoffe, dass die Stellungnahme nicht juristisch verquast, sondern noch halbwegs verständlich ist
LG Horst
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#25
nein Horst, ich habe das nicht verstanden.
Was darf ich tun, ohne abgemahnt zu werden?

LG Conny
With all your science
can you tell how it is,
and whence it is,
that Light comes into the soul?

- Henry David Thoreau -
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#26
Hallo miteinander, hallo Conny,
kurz zusammengefasst:
Wenn ihr Fremdbilder( berechtigt) verwenden wollt --> Den Copyright-Vermerk im Bild selbst einfügen!
Falls sich die Rechtsprechung ändern sollte, gebe ich wieder Laut.
Gruß
Horst
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#27
Geht doch Wink

danke!

Conny
With all your science
can you tell how it is,
and whence it is,
that Light comes into the soul?

- Henry David Thoreau -
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#28
Urteil: Pixelio-Urteil: Urheber muss nicht im Bild vermerkt werden
http://www.e-recht24.de/news/urheberrech...erden.html
www.e-recht24.de
Wahr ist, was dein Herz berührt Heart


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