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Anmeldung beim Gesundheitsamt nach Prüfung?
#11
Na nu??? Hier hatte ich doch schon vor einigen Tagen eine Antwort geschrieben??? Muss sich über Nacht davon gemacht haben. Sad

Dann also noch einmal:

Wenn Ihr eine Praxis eröffnen möchtet, müsst Ihr dies  auf jeden Fall dem Finanzamt melden.

Ihr müsst Euch nicht beim Gewerbeamt anmelden, weil der HP zu den freien Berufen zählt und nicht zu den Gewerben (Vorteil: der HP muss keine Gewerbesteuer zahlen).

Ob Ihr von der Praxiseröffnung auch das Gesundheitsamt informieren müsst ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ob Ihr Euch in Eurem Bundesland anmelden müsst, erfahrt Ihr bei Eurem zuständigen Gesundheitsamt.

Wenn Ihr beabsichtigt in Eurer Praxis Arzneimittel herzustellen, wie z.B. Eigenblut oder Eigenurin, müsst Ihr die Gesundheitsbehörde vor der Praxiseröffnung darüber informieren.
Wie das im Einzelnen auszusehen hat, darüber informiert Euch der Anhang!!


Angehängte Dateien
.pdf   Info-AMG-Meldg-Eigenblut.pdf (Größe: 33,96 KB / Downloads: 125)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Anmeldung beim Gesundheitsamt nach Prüfung? - von Isolde Richter - 24.10.2010, 15:57

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