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Liebe Silke,
ich habe gerade das Skript Gesetz durchgearbeitet,, dabei ist mir aufgefallen:
In der Berufsordnung für Heilpraktiker steht unter Artikel 18 Meldepflicht"Der Heilpraktiker hat sich mit der Praxisaufnahme nach den gesetzlichen Vorschriften anzumelden (z.B. Gesundheitsamt, Finanzamt).
Ich verstehe das so: vor Praxisaufnahme muß ja die Zulassung und
Prüfung durch das Gesundheitsamt erfolgen, sonst darft Du den Beruf ja gar nicht ausüben. Die Meldungmuß dann bei Praxiseröffnung
erfolgen, da du in der Praxis ja unter Umständen mit infektiösen Materialien arbeitest, und das Gesundheitsamt Hygiene und ähnliches auch
überprüfen kann. Auch die Behandlung mit Eigenblut z.B. muß ja inzwischen beim Gesundheitsamt gemeldet bzw. beantragt werden.
Das Finanzamt möchte natürlich die Steuern von deiner Arbeit als
selbstständige HP
In der Berufsordnung sind all diese Dinge nachzulesen.
Hoffentlich konnte ich Dir damit weiterhelfen
LG Angelika
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Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern zuviel Zeit, die wir nicht nützen. (Seneca)