herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
dein Vorschlag ist ehrenhaft und kann sicherlich für viele hilfreich sein. Dessen Umsetzung kann aber als Verstoß gegen § 3 HeilprG (die Erlaubnis nach § 1 HeilprG berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen) gewertet werden.
Unter einer Ausübung der Heilkunde im Umherziehen versteht man/frau z.B. das Behandeln von Menschen, die nicht von sich aus den HP beauftragt/bestellt haben, sondern der HP bietet seine Dienste auf einer "Veranstaltung" an, ohne vorher vom Patienten gerufen worden zu sein.
Das Vorhaben sollte daher unbedingt mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgesprochen werden (wobei sich dieses wahrscheinlich schwertun wird).