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Frage zu Gesetzlichem- HP-Taetigkeit pro bono erlaubt! - Druckversion

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Frage zu Gesetzlichem- HP-Taetigkeit pro bono erlaubt! - susannekle - 11.12.2021

Hallo Giny, hallo zusammen,

wie ist es eigentlich, wenn man mit abgeschlossener Fachausbildung u.erfolgreicher Hp-Pruefung, wenn man einen festenPraxissitz hat, nebenbei ein Charityprojekt mit vlt.anderen Hps fuer Patienten bzw.Menschen in Not anbieten moechte zb. eine regelmaessige kostenlose TCM- Sprechstunde in einem Fluechtlingslager o.sozialen Brennpunkt in einer Raeumlichkeit eines zb.Wohlfahrverbandes?  

Geht sowas, wenn man es mit dem hiesigen Gesundheitsamt abstimmt?  Unlauterer Wettbeweeb ist esdoch nicht, weil man ja niemandem Kunden klaut,die Leute haben ja keine "KV und auch nicht die monetaere Moeglichkeit was zu zahlen?

Danke vorab u.liebe Gruesse Susi


RE: Frage zu Gesetzlichem- HP-Taetigkeit pro bono erlaubt! - Gini - 12.12.2021

Hallo Susi,

das kann ich Dir nicht beantworten, daher habe ich die Frage in den Bereich der rechtlichen Fragen verschoben.
Vielleicht kann wer anderes oder Horst als Fachmann etwas dazu sagen?

LG Gini


RE: Frage zu Gesetzlichem- HP-Taetigkeit pro bono erlaubt! - Horst - 12.12.2021

Hallo Susi, hallo miteinander,

dein Vorschlag ist ehrenhaft und kann sicherlich für viele hilfreich sein. Dessen Umsetzung kann aber als Verstoß gegen § 3 HeilprG (die Erlaubnis nach § 1 HeilprG berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen) gewertet werden.
Unter einer Ausübung der Heilkunde im Umherziehen versteht man/frau z.B. das Behandeln von Menschen, die nicht von sich aus den HP beauftragt/bestellt haben, sondern der HP bietet seine Dienste auf einer "Veranstaltung" an, ohne vorher vom Patienten gerufen worden zu sein.

Das Vorhaben sollte daher unbedingt mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgesprochen werden (wobei sich dieses wahrscheinlich schwertun wird).

Liebe Grüße

Horst


RE: Frage zu Gesetzlichem- HP-Taetigkeit pro bono erlaubt! - sabinebrams - 12.12.2021

Hallo zusammen!

Es gibt doch auch Organisationen wie "Heilpraktiker ohne Grenzen". Die behandeln doch Menschen kostenlos, die sich sonst einen HP nicht leisten könnten. Vielleicht würde ich dort mal nachfragen, wie die das lösen. Die haben aber - glaube ich - eine feste Praxis als Anlaufstelle. Ansonsten gilt natürlich - wie Horst schreibt - auf keinen Fall starten ohne hoch offizielle Genehmigung.

Ich wünsche dabei viel Erfolg.

Liebe Grüße,
Sabine


RE: Frage zu Gesetzlichem- HP-Taetigkeit pro bono erlaubt! - susannekle - 12.12.2021

Ganz lieben Dank euch,wenn ich mal alle Pruefungen in der Tasche habe, mache ich mich auf jeden Fall schlau und berichte dann.Es waere so toll, wenn viele Menschen auch das tolle Gebiet der Naturheilkunde nutzen koennten,liebe Gruesse und ein schoenes Restwochenende,
Susi


RE: Frage zu Gesetzlichem- HP-Taetigkeit pro bono erlaubt! - Silke Uhlendahl - 13.12.2021

Wende dich mal an:
https://naturheilpraxis-ohne-grenzen.de

Es gibt inzwischen schon mehrere Standorte und dort kannst du dich ehrenamtlich als HP einbringen!


RE: Frage zu Gesetzlichem- HP-Taetigkeit pro bono erlaubt! - susannekle - 13.12.2021

Danke liebe Silke?