herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
Verbindung Paragraph 1 Absatz 2 Punkt a und b mit Paragraph 8 - Voraussetzung der Unterbringung
Paragraph1 absatz2 Punkt a regelt Unterbringung von psychisch Kranken nach psychKG
b regelt Unterbringung psych kranke nach StGB!!!
Unterbringung darf nicht nach Paragraph 1 Absatz 2 Punkt a stattfinden, wenn Fremdgefährdung oder Gefährdung besonderer Güter anderer vorliegt,
DANN greift nämlich Paragraph 63 , als Grundlage, der reglelt, wenn von psychisch Krankem eine Tat zu erwarten ist, die nach Paragraph 20 /21 StGB ( schuldunfähigkeit ) zu beurteilen wäre.
Puh, wie gut, dass ich mich nie für Jura entschieden haben, JETZT weiß ich, warum nicht.
Ich hab es verstanden, Ihr mein Kauderwelsch auch?