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Berufsordnung
#1
vielleicht kann jemand helfen:
ich habe in der Berufsordnung gelesen dass die Erlaubnis für Heilpraktiker nicht erteilt wird, wenn man nebenberuflich als Heilpraktiker arbeiten möchte.

Meine Frage:

Stimmt das so?

Ich habe im Internet doch einige Praxen gefunden die, zumindest für eine gewisse Zeit,die Praxis nebenberuflich hatten.

Vorstellen könnte ich mir schon dass der Aufbau einer Praxis Zeit braucht und man ja auch sein Geld verdienen muss.

Hat jemand Erfahrung damit?

Die Aussage der Berufsordnung macht mir jetzt schon ein mullmiges Gefühl. Dann müsste man ja sofort nach Ausbildungsende seinen Job aufgeben und bei "Null" anfangen?

Danke für Infos

liebe Grüße
Azzedine

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#2
Lieber Azzedine,

In welchem Artikel der BOH soll das stehen?

Ich kenn auch viele, die nebenberuflich angefangen haben......kann ich mir nicht vorstellen, dass das so ist. Undecided

Liebe Grüße
Sonja

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#3
Hallo Sonja,

ich hab das in einem Buch gelesen:

http://www.amazon.de/Heilpraktiker-Akade...&sr=1-49#_

hier auf Seite 5 ==>

1. Duchführungsverordnung zum Gesetz über die....

§ 2

h)...die Erlaubnis wird nicht erteilt wenn....
..mit Sicherheit anzunehmen ist, dass er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird...

Vielleicht ist das ja auch veraltet (hoffe ich) und heute nicht mehr gültig.
Bin vielleicht zu schnell "verrückt" wenn ich sowas lese....

Danke und Gruß
Azzedine

(28.08.2012, 13:03)Sonja s-harwardt schrieb: Lieber Azzedinebe,

In welchem Artikel der BOH soll das stehen?

Ich kenn auch viele, die nebenberuflich angefangen haben......kann ich mir nicht vorstellen, dass das so ist. Undecided

Liebe Grüße
Sonja

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#4
Hallo Azzedine,

schau mal hier: http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...nberuflich
da hat Isolde dazu was geschrieben, das es veraltet ist...Gott sei Dank ;-)

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#5
Hallo Gini,

vielen Dank für den Link....da bin ich froh. Vielleicht hätte ich erstmal im Forum suchen sollen :-)
Ich habe heute morgen (bevor ich Deine Antwort gelesen hatte) das Gesundheitsamt angerufen und dort einfach nachgefragt.
Die Amtsärztin war sehr nett. Dieser Passus wurde wohl aufgehoben.
Wir haben dann sogar noch kurz über die HP-Ausbildung geredet und die Prüfung.

Jedenfalls bin ich jetzt wieder etwas ruhiger :-)

Danke und liebe Grüße
Azzedine
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