herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
In einem reinen Wohngebiet darf ausschliesslich gewohnt werden.
In einem allgemeinem Wohngebiet darf auch eine andere Nutzung stattfinden,die mit einem höherem Geräuschpegel verbunden sein kann.Wenn sich dort z.B ein kleiner Elektriker in seinem Wohnhaus ein kleines Lager baut und Lieferwagen vorfahren um Waren zu bringen.Das ist in einem reinen Wohngebiet nicht gestattet.
Liebe Grüße
Petra
..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)
Hallo Alex,
ich versuche mal mit einfachen Worten ein Wohngebiet zu definieren,nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO)ist ein Baugebiet das dem Wohnen dient und wird unterschieden Kleinsiedlungsgebiet, in reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet und besonderes Wohngebiet.
Deine Frage richtet sich nach dem Reinen Wohngebiet und dem Allgemeinen Wohngebiet.
Reines Wohngebiet ein Baugebiet das nur dem Wohnen dient.Läden und nicht störende Handwerksbetriebe und kleine Betriebe des Beherbergungsgewebes,die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Wohnbevölkerung dienen,sowie soziale Einrichtungen sind ausnahmsweise zulassungsfähig.
Allgemeines Wohngebiet ist ein Baugebiet das "vorwiegend" dem Wohnen dient.Ausser Wohnhäuser sind Läden,die der Versorgung des Gebietes dienen,Gaststätten, nicht störende Handwerksbetriebe, Gemeinschaftseinrichtungen zulässig.
Ausnahmsweise zulässig sind Hotels, Verwaltungsbauten,Tankstellen und Gartenbaubetriebe und sonstiges nicht störendes Gewerbe.
Jau, Werner da stimme ich dir zu.
Allerdings ist das Baurecht Ländersache und eine genaue Definition der Begriffe und insbesondere das Eröffnen einer HP-Praxis sollte man immer im entsprechendem Baurecht nachlesen/beim Bauamt erfragen. Nach meiner Erfahrung ist das was im Baurecht drin steht und das was du beim Bauamt genehmigt bekommst, leider manchmal Unterschiedlich. (wie war das gleich noch mal mit Willkürlich und Unwillkürlich)