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Verständnisfrage
#5
Hallo, hier bin ich Smile,

also..
z.B. im §24, da steht öfter Satz drin. Es sind wohl einfach die einzelnen Sätze gemeint, wie Heike schon sagt. Manchmal passt es und ich verstehe es, manchmal finde ich betreffende Sätze aber auch nicht oder ich verstehe den Zusammenhang noch nicht.

Was ein WirrWarr...

Z.B. steht im 24 iger:
Die Behandlung von Personen, die an einer der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder § 34 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, ist insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet.

Wo ist nun der Satz 1 im § 6?
Die Nummern sind nicht gemeint, also muss es der erste Satz im § 6 sein.
Nachgeguckt hab, dieser geht so:

Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 8j, § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz1 oder 3 oder Abs. 4 zu erfolgen.
Ist das der erste Satz?

So jetzt steht hier schon wieder Satz 1 drin. Auf was bezieht sich denn jetzt Satz1 ?? Auf sich selbst?

Genau das verwirrt mich.

Hier hab ich den 24iger mal kopiert Big Grin

§ 24
Behandlung übertragbarer Krankheiten

Die Behandlung von Personen, die an einer der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder § 34 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, ist insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet.

Satz 1 gilt entsprechend bei sexuell übertragbaren Krankheiten und für Krankheiten oder Krankheitserreger, die durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 15 Abs. 1 in die Meldepflicht einbezogen sind.

Als Behandlung im Sinne der Sätze 1 und 2 gilt auch der direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer Infektion oder übertragbaren Krankheit; § 46 gilt entsprechend.


Und den 6er RolleyesSmile

§ 6
Meldpflichtige Krankheiten

(1) Namentlich ist zu melden:
1. der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an
a. Botulismus
b. Cholera
c. Diphtherie
d. humaner spongiformer Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen
e. akuter Virushepatitis
f. enteropathischem hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS)
g. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
h. Masern
i. Meningokokken-Meningitis oder –Sepsis
j. Milzbrand
k. Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn
traumatisch bedingt)
l. Pest
m. Tollwut
n. Typhus abdominalis/Paratyphus sowie die Erkrankung und der Tod an einer
behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer
Nachweis nicht vorliegt.

2. der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn
a. eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 ausübt,
b. zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein
epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,

3. der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung,

4. die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, - verdächtiges oder ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers,

5. soweit nicht anders nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig, das Auftreten
a. einer bedrohlichen Krankheit oder
b. von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer
Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 genannt sind.

Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 8j, § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz1 oder 3 oder Abs. 4 zu erfolgen.
Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach § 1 Nr. 1 hinaus mitzuteilen, wenn Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung verweigern oder abbrechen. Die Meldung nach Satz 1 hat gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 und 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.


Ich hoffe sehr, dass wir für die Prüfung nicht die Sätze wissen müssen Rolleyes

Wenn ich euch jetzt vollends verwirrt habe, dann geht es euch so wie mir und ich beziehe mich auf meinen Satz 4 Big Grin
Smile
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Nachrichten in diesem Thema
Verständnisfrage - von Alex - 26.04.2012, 08:53
RE: Verständnisfrage - von Gini - 26.04.2012, 09:32
RE: Verständnisfrage - von Antje - 26.04.2012, 11:43
RE: Verständnisfrage - von Heike aus BO - 26.04.2012, 14:01
RE: Verständnisfrage - von Alex - 26.04.2012, 16:31
RE: Verständnisfrage - von Heike aus BO - 26.04.2012, 17:32
RE: Verständnisfrage - von Alex - 26.04.2012, 20:43
RE: Verständnisfrage - von Heike aus BO - 26.04.2012, 22:03
RE: Verständnisfrage - von Alex - 30.04.2012, 12:45

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