(06.04.2012, 07:57)Anja schrieb: Anders sieht es aus, wenn derjenige aktiv wird. Bsw. er zieht ne Pistole aus der Tasche oder ein Messer oder er geht zum Fenster der Praxis und will dieses öffnen um zu springen.
Hier darf ich sehr wohl eingreifen.
Hallo Anja,
kann man das irgendwo nachlesen?
Isolde hat das hier geschrieben:
"..., juristisch ist es so, dass niemand das Recht hat, einen anderen gegen seinen Willen festzuhalten oder einzusperren. Und das ist ja auch gut so! Stellt Euch nur vor, was das sonst für Konsequenzen hätte!!!
Wenn jemand Suizid verüben möchte, dann ist das sozusagen sein gutes Recht. "
Ich verstehe das so, dass man rein theoretisch vom Gesetz her gar nichts machen darf.
Isolde wird sich sicher nochmal melden nach den Feiertagen.
LG
Antje