Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verwirrung im Paragraphendschungel
#1
Hilfe, ich bin gerade beim Skript Gesetz und nun komplett verwirrt, was die Meldepflicht für den HP angeht.

Bei § 8 des IfSG steht, dass der HP alle unter § 6 Abs. 1 aufgelisteten Krankheiten melden muss. Das sind allerdings viel weniger aufgelistet als in § 7.

Welche Krankheiten von welchem Paragraphen muss man jetzt auswendig kennen?
Hm, ich glaub ich habe die Lösung.

Ich habe § 6, die Meldepflicht mit dem § 7, dem Behandlungsverbot verwechselt. Glaube ich.

Vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen....
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids

"Follow your bliss and the universe will open doors where there were only walls."
(Joseph Campbell)
Antworten Zitieren
#2
Ich habs mir so gemerkt, vielleicht hilfts Dir:

§6 => alle meldepflichtigen Krankheiten für Arzt und HP
§7 => alle meldepflichtigen Erreger für Arzt

§8 => sagt das HP zu den meldepflichtigen Menschleins gehören, die Krankheiten melden müssen, die in §6 auftauchen

§24 => spricht dann Behandlungsverbot aus und zwar in Verbindung mit dem §6 (meldepflichtige Krankheiten) und §7 (meldepflichtige Erreger = Arzt muss melden, weil wir keinen Erregernachweis führen dürfen)

Im Prinzip muss man ja unterscheiden das wir einmal melden müssen, einmal nicht, aber trotzdem auch Behandlungsverbot haben, wenn es sich um eine Krankheit handelt, die zwar nicht gemeldet werden muss von uns, deren Erreger uns aber bekannt sein muss, weil dadurch wieder ein Behandlungsverbot auftreten kann.
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#3
Ok,seh grad,Gini war schnellerSmile
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

Antworten Zitieren
#4
Puh, danke Gini. Das ist sehr hilfreich....
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids

"Follow your bliss and the universe will open doors where there were only walls."
(Joseph Campbell)
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: