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Abmahnfalle
#1
Hier die Infos zur "Abmahnfalle", wie ich sie Euch im im Vortrag "Berufsbild des HP heute" versprochen habe.

Ihr könnt daraus entnehmen, welche Begriffe mit Sicherheit bei der Werbung nicht benutzt werden dürfen.
Bei manchen Begriffen möchte man es nicht glauben: Befund, Neurodermitis, Osteopathie ...


Angehängte Dateien
.pdf   Abmahnfalle-pdf.pdf (Größe: 182,25 KB / Downloads: 331)
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#2
Liebe Isolde

Vielen Dank für diese Übersicht.Ich war doch etwas überrascht,was so alles abmahnfähig ist.Bei TCm hätte ich das echt nicht gedacht.Confused

Aber leider weiss ich von ganz vielen,dass sie echt teilweise nur an ihrer HP rumbasteln,um der Abmahnerei zu entgehen.Scheint ja zur Zeit wirklich so zu sein,dass das ein ganz großer "Geschäft" ist.
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

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#3
Ach du liebe Güte! Deutschland ist schon ganz schön heftig mit all seinen Bestimmungen!

Woher soll ich denn wissen, welche von "meinen" Therapien teilweise oder gar nicht von der Schulmedizin anerkannt sind? Oder gehe ich zur Sicherheit lieber davon aus, dass es nicht sind?
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids

"Follow your bliss and the universe will open doors where there were only walls."
(Joseph Campbell)
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#4
Vielen lieben Dank Isolde, ich habe mir das gleich abgespeichert - befassen brauche ich mich vorerst noch nicht damit denn meine HP-Prüfung liegt noch weit vor mir.

Lieben Gruß Eveline
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#5
Danke Isolde und abgespeichert
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#6
Ganz lieben Dank!
Hab es mir auch abgespeichert und werde es nachher nocheinmal gründlich durchlesen.

LG Angelika
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Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern zuviel Zeit, die wir nicht nützen. (Seneca)
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#7
...super, vielen dank

als kosmetikerin muss ich ja auch immer höllisch aufpassen, keine
abmahnfähigen aussagen auf meiner website zu haben.
im augenblick läuft bei uns die abmahnwelle wegen der bezeichnung
"medizinische kosmetikbehandlung" (ist ja auch richtig)
wir dürfen keine bezeichnungen wie "akne" "couperose" etc. mehr in unseren behandlungsbeschreibungen benutzen.
hoffe mit dem hp später auf der sicheren seite zu sein was solche kunden betrifft.

frage: habe auf der website einer kollegin gesehen, dass sie damit wirbt
in der ausbildung zum hp zu sein. Huh
denke, da sollte man doch auch vorsichtig sein?

lg elke

Liebe Grüsse Elke

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#8
(13.01.2011, 12:16)petrakoschak schrieb: Ach du liebe Güte! Deutschland ist schon ganz schön heftig mit all seinen Bestimmungen!

Woher soll ich denn wissen, welche von "meinen" Therapien teilweise oder gar nicht von der Schulmedizin anerkannt sind? Oder gehe ich zur Sicherheit lieber davon aus, dass es nicht sind?

Ja! Gehe immer davon aus, dass sie es nicht sind.

Deshalb habe ich ja in der Info geschrieben, sollte Ihr folgenden Vermerk anbringen:

Bei Hinweisen auf naturheilkundliche Therapieverfahren muss immer ein Hinweis stehen, das es sich um ein schulmedizinisch (noch) nicht (oder nur teilweise) anerkanntes Verfahren handelt, das aber für die jeweiligen Diagnosen bzw. Therapien förderlich sein kann.

Beispiele:

„Die Dunkelfeldmikroskopie ist in der Schulmedizin nur teilweise anerkannt. Sie gehört zu den diagnostischen Methoden der Alternativmedizin und kann somit sinnvoll andere Diagnoseverfahren ergänzen.“

„Wie die meisten Naturheilverfahren wird die Colon-Hydro-Therapie von der Schulmedizin nicht anerkannt. Wissenschaftliche Beweise seien noch nicht ausreichend erbracht worden.“


Liebe Elke,
das mit der Kollegin ist sicher eine "Grauzone". Leider gibt es ja nirgends eine Zusammenfassung, was man nun genau darf und was nicht. Letztendlich ist vieles "Ermessensfrage".
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#9
Danke Isolde.
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids

"Follow your bliss and the universe will open doors where there were only walls."
(Joseph Campbell)
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#10
Liebe Isolde,

vielen Dank für diese Übersicht. Gleich abgespeichert.
Und gaaanz  bald aus Deutschland..  

Liebe Grüße Heart

Susanne   Smile

www.beratungspraxis-kleeblatt.de
www.ich-will-gesundheit.de
www.susanne-hottendorff.com
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#11
Liebe Isolde,

vielen Dank für die Information!
Ich bin gerade recht schockiert... Ich mache die 5-jährige Osteopathieausbildung und brauche den HP-Schein um Osteopathie anbieten bzw. ausüben zu dürfen.
Und dann darf ich damit nicht werben?? Wie soll ich denn Patienten für Osteopathie bekommen wenn ich es nicht bewerben darf?
*verwirrt und ratlos bin*
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#12
Ich habe es so verstanden, dass Du den Begriff schon auf Deiner Website stehen haben darfst, Du diesen aber auf jeden Fall auch erklären musst!

Evtl. auch mit dem Zusatz: "von der Schulmedizin (noch) nicht oder (teilweise) anerkannt.
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#13
Ah, danke!

Habe schon befürchtet, dass das wieder einer der bürokratischen Teufelskreise ist...

Aufs Schild darf "Osteopathie" aber?
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#14
Ich bin erschüttert...
Aber so ist Deutschland halt. Ich sehe es fast jeden Tag in meiner Behörde...
Ich bin erschüttert...
Aber so ist Deutschland halt. Ich sehe es fast jeden Tag in meiner Behörde...
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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#15
Soweit ich informiert bin darf als Therapie Osteopathie auf dem Schild stehen und auch beworben werden.Du musst es halt auf deiner HP,sowie Daniela schon geschrieben hat,erklären.
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

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