Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Willkommen im neuen Forum
#1
Hallo und herzlich willkommen im neuen Forum.

Hier soll es um das Arzneimittel an sich gehen - und ich werde hier ein wenig betreuen, da das quasi mein "Spezialgebiet" ist.

Also immer her mit Fragen, Anregungen, Wünschen etc.

Ich wünsche uns viel Spaß und unterhaltsames Lernen.
Herzliche Grüße
Caia

Vos qui transitis...
Antworten Zitieren
#2
Hallo Caia,

da habe ich gleich eine Frage.

Was bedeutet "bedingt verschreibungspflichtig" bei einem Arztneimittel? Und was sind dann diese Bedinungen, gibt es da welche feste für alle Arztneimittel oder ist es bei jedem einzelnen anders?
Antworten Zitieren
#3
Generell richtet sich eine Verschreibungspflicht oder "nur" Rezeptpflicht danach, welcher Wirkstoff enthalten ist.

Neue Arzneimittel unterliegen erstmal grundsätzlich für 5 Jahre der Verschreibungspflicht, da hier eine höhere Kontrolle der Patienten stattfindet.

Wenn sich das Arzneimittel bewährt, kann es in bestimmten Fällen teilweise aus der Verschreibungspflicht entlassen werden.

Das sind dann Arzneistoffe, die generell verschreibungspflichtig sind, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen nur apothekenpflichtig sind.

Ein Beispiel:
Ibuprofen kennt Ihr sicher alle, das ist ein Schmerzmittel. Generell unterliegt es der Verschreibungspflicht. Eine Ausnahme besteht für Tabletten, die nicht mehr als 400mg pro Tablette enthalten und für Säfte bis zu einer Konzentration von 4%.

Das liegt daran, daß Ibuprofen giftige Abbauprodukte bildet und daher ohne ärztliche Kontrolle nicht längere Zeit oder in höheren Dosen genommen werden soll.

Weitere Beispiele sind Ranitidin (zur Hemmung der Magensäure), Hydrocortison (verschreibungsfrei nur als Creme bis maximal 0,5%), Paracetamol (verschreibungspflichtig ab einer Wirkstoffmenge von mehr als 10 g pro Packung) und noch so einiges mehr.

Es gibt auch homöopathische Arzneimittel, für die das zutrifft, zum Beispiel Digitalis (bis einschließlich der D3 verschreibungspflichtig) oder Opium (das teilweise sogar unter das Betäubungsmittelrecht fällt)

Generell hängt diese bedingte Verschreibungspflicht aber vom Arzneistoff ab und kann immer unterschiedlich sein.

Frage geklärt? Sonst nochmal nachhaken!
Herzliche Grüße
Caia

Vos qui transitis...
Antworten Zitieren
#4
Ja, vielen Dank!

Wenn ich also ein solches "bedingt verschreibungspflichtiges" Arzneimittel habe, wie steht es auf der Roten Liste? Ist es dort unter "bedingt verschreibungspflichtig" (generell) angegeben oder steht die verschreibungspflichtige "Überdosis" auch mit dabei? Oder gilt für jeden Medikament und nicht für einen Wirkstoff die entsprechende Dosis und so sind sie dann auch auf der Roten Liste angegeben, z.B. Ibuprofen 200 - Ap, Ibuprofen 400 Ap, IbuX 600 - Rp)?
Antworten Zitieren
#5
In der Roten Liste steht immer Rp dabei, wenn etwas rezeptpflichtig ist. Leider stehen aber nicht alle Präparate in der Roten Liste. Die Liste, wo drinsteht, was verschreibungspflichtig ist und was nicht, heißt Scribas Liste.
Herzliche Grüße
Caia

Vos qui transitis...
Antworten Zitieren
#6
Super, ich freue mich über dieses neue Unterforum!!
Beitragen kann ich aber wahrscheinlich nicht allzu viel.

Danke Caia, dass Du uns hier unterstützen wirst! Heart
Antworten Zitieren
#7
Supi, das neue Forum...da werd ich gern mal drin schmökern. Danke Caia für Deinen Einsatz hier.
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: