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Kleiner HP - HP
#1
Ich wurde gefragt, wie weit man mit dem Wissen, welches wir uns durch das Skript PSYCHE erarbeiten, die Prüfung zum kleinen HP bestehen könnte?

Lernt man für den kleinen HP mehr im Bereich Psyche als wir es jetzt lernen?

Ich konnte die Frage nicht beantworten. Wer kann da helfen?
Und gaaanz  bald aus Deutschland..  

Liebe Grüße Heart

Susanne   Smile

www.beratungspraxis-kleeblatt.de
www.ich-will-gesundheit.de
www.susanne-hottendorff.com
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#2
Das habe ich mich auch schon gefragt Susanne!!
Denn ich möchte auch gerne Gesprächstherapie anwenden (die Therapie muss man natürlich noch extra erlernen).

Hoffentlich hat da jemand eine Antwort, denn wenn das "nur" das Psyche-Skript wäre, warum dauert diese Ausbildung dann trotzdem so lange??
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#3
Eine genaue Begründung habe ich natürlich auch nicht. Aber ich kann mir das nur so vorstellen. Zum meinen, muß man beim kleinen HP auch Gesetzeskunde lernen und zum anderen, denke ich werden die einzelnen Erkrankungen tiefgreifender Bearbeitet, die daraus evtl. entstehenden Erkrankungen die der HPP dann natürlich nicht behandeln darf, aber kennen muß.


Gleich gehts heim
LG Alina

In meinem Kopf ist es total lustig!... Komm auch rein Big Grin

Wenn Holland nicht wäre würde Vreden direkt am Meer liegen Tongue
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#4
Ganz sicher nicht.Wink
Obwohl es schön wäre wenn man mit dem Skript diese Prüfung bestehen könnte.
Ich kenn ein paar Leute, die diesen "kleinen HP" gemacht haben und die mussten jede Menge lernen.

LG
Antje
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#5
Eine ähnliche Frage tauche schon einmal auf und das man mit dem Wissen aus dem Psycheskript die A.A. Prüfung zum HPP. bestehen kann glaube ich nicht,das ist viel mehr tieferes Fachwissen nötig.
Auch wurde in den Berichten der Mitschüler und auch von Isolde klar das der kleine HP. nicht leichter ist nur sehr viel spezifischer.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#6
Das Skript "Psychische Erkrankungen" reicht in keinster!!!! Weise für die Prüfung zum "kleinen HP".
Die Bezeichnung "kleiner" HP sollte man auch wirklich nicht verwenden, denn man muss dafür wirklich viel wissen, besser: HP eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie.

Wenn Ihr als HP psychotherapeutisch arbeiten möchtet, so ist es sinnvoll, das Therapieverfahren mit dem Ihr behandeln möchtet, gründlich zu erlernen.
Es macht als HP keinen Sinn, noch zusätzlich den "kleinen HP" zu erwerben, denn wenn Ihr HP seit, dürft Ihr auch alles das machen, was dem "kleinen HP" erlaubt ist.
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#7
(26.09.2010, 15:06)Isolde Richter schrieb: Das Skript "Psychische Erkrankungen" reicht in keinster!!!! Weise für die Prüfung zum "kleinen HP".
Die Bezeichnung "kleiner" HP sollte man auch wirklich nicht verwenden, denn man muss dafür wirklich viel wissen, besser: HP eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie.

Wenn Ihr als HP psychotherapeutisch arbeiten möchtet, so ist es sinnvoll, das Therapieverfahren mit dem Ihr behandeln möchtet, gründlich zu erlernen.
Es macht als HP keinen Sinn, noch zusätzlich den "kleinen HP" zu erwerben, denn wenn Ihr HP seit, dürft Ihr auch alles das machen, was dem "kleinen HP" erlaubt ist.

Hallo Isolde,

würde das bedeuten das man als HP eine Psychotherapie durchführen dürfte? Und ist das dann von den Kassen anerkannt? Würde mich eher wundern....
Welche Zusatzausbildung bräuchte man dafür, da das Studium des HP ja kein Psychologiestudium ist...*verwirrt*

LG, Marie
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#8
Liebe Marie,
man darf die Psychotherapie, so wie auch andere Therapieverfahren am Patienten anwenden - ohne ein Psychologiestudium absolviert zu haben.

Verwunderlich?

Dann kannst Du Dich auch darüber wundern, dass man als HP die Heilkunde ausüben darf, ohne ein Hochschulstudium absolviert zu haben (da wundern sich zumindest viele Ärzte drüber Smile).

Aber es gilt natürlich auch für den HP (wie für jeden anderen, der einen Beruf ausübt) die Sorgfaltspflicht.

Wenn ein HP die Psychotherapie unsachgemäß ausübt, haftet er für alle Schäden, die daraus entstehen - und das ist auch gut so!
Denn sonst könnte ja jeder wild drauf lostherapieren - und der Leidtragende (im wahrsten Sinn des Wortes) wäre der Patient.

Diese Sorgfaltspflicht gilt selbstverständlich auch für alle anderen Therapien, die der HP durchführt!
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#9
(26.09.2010, 15:06)Isolde Richter schrieb: Das Skript "Psychische Erkrankungen" reicht in keinster!!!! Weise für die Prüfung zum "kleinen HP".

Es macht als HP keinen Sinn, noch zusätzlich den "kleinen HP" zu erwerben, denn wenn Ihr HP seit, dürft Ihr auch alles das machen, was dem "kleinen HP" erlaubt ist.

Liebe Isolde,
vielen Dank für deine Antwort.
Es ging nicht darum, zum Studium zum HP noch das Studium zum HPP zu machen.Es ging eher darum, ob man mit dem bei dir erlernten Wissen zum Thema "Psyche" die Prüfung zum HPP ohne weitere Zusatzausbildungen bestehen zu können.

Es ist naheliegend, dass die Prüfung "leichter" sein muss, da ja das überwiegende med. Wissen nicht abgefragt wird.

Ich verstehe es jetzt so: das reicht nicht.
Und gaaanz  bald aus Deutschland..  

Liebe Grüße Heart

Susanne   Smile

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#10
(26.09.2010, 16:22)Isolde Richter schrieb: Liebe Marie,
man darf die Psychotherapie, so wie auch andere Therapieverfahren am Patienten anwenden - ohne ein Psychologiestudium absolviert zu haben.

Verwunderlich?

Dann kannst Du Dich auch darüber wundern, dass man als HP die Heilkunde ausüben darf, ohne ein Hochschulstudium absolviert zu haben (da wundern sich zumindest viele Ärzte drüber Smile).

Aber es gilt natürlich auch für den HP (wie für jeden anderen, der einen Beruf ausübt) die Sorgfaltspflicht.

Wenn ein HP die Psychotherapie unsachgemäß ausübt, haftet er für alle Schäden, die daraus entstehen - und das ist auch gut so!
Denn sonst könnte ja jeder wild drauf lostherapieren - und der Leidtragende (im wahrsten Sinn des Wortes) wäre der Patient.

Diese Sorgfaltspflicht gilt selbstverständlich auch für alle anderen Therapien, die der HP durchführt!

Liebe Isolde,

ja es wundert mich, das ein HP die Psychotherapie ausüben darf....also ich finde es einerseits natürlich toll, denn so bleiben einem als HP mehr Möglichkeiten, andererseits bedenklich, das jemand erst lostherapieren darf, und im unglücklichen Falle, wenn er der Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, meinetwegen durch Überschätzen der Kompetenz, Schaden beim Patienten anrichtet, und erst hinterher dafür verantwortlich gemacht werden kann, ich denke da an den Patienten.
Ich kritisiere damit keineswegs die Ausbildung oder die Kompetenz des HP, genauso verwunderlich, finde ich es, das Ärzte mit Zusatzausbildung Psychotherapie machen dürfen. Oder sogar ohne? Sind auch keine Psychologen....
ich stelle es mir halt schwierig vor Therapieansätze im Gespräch zu finden, die den Patienten zu seinem Problem hinführen. Daher dachte ich, müßte man zumindestens eine Extra-Ausbildung haben um ein Therapiegespräch führen zu können....
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#11
(26.09.2010, 17:11)Marie Z. schrieb: ich stelle es mir halt schwierig vor Therapieansätze im Gespräch zu finden, die den Patienten zu seinem Problem hinführen. Daher dachte ich, müßte man zumindestens eine Extra-Ausbildung haben um ein Therapiegespräch führen zu können....

Liebe Marie,
da hast Du völlig recht.
Wenn man keine spezielle Ausbildung hat und mal eben so drauflos behandelt, besteht eine große Gefahr, dass sich die Beschwerden des Patienten verschlimmern. Im günstigsten Fall bemerkt der Patient bald die mangelnde Kompetenz und bleibt weg, im ungünstigen Fall ...

Aber das ist bei dem regulären HP genau das gleiche, wie übrigens auch beim Arzt. Für jeden der therapiert ist es unabdingbar, genau seine persönlichen Grenzen zu kennen und sich nicht zu überschätzen (aber auch nicht zu unterschätzen).

Zugegeben eine schwierige Gradwanderung, die jeder gehen muss!!
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#12
Ich hab da noch ne ganz anere Frage zu dem Thema und zwar:

Als ich mein Praktikum in der Psychiatrie absolviert habe, war ich einem Wohnheim zur Wiedereingliederung. Die eine Leiterin der Einrichtung war HPP.
Die Arbeit dort war wirklich klasse und ich hatte eigentlich vor nach meinem HP-Studium mir auch sowas in die Richtung zu suchen.
Kann ich das dann nur mit dem kleinen HP ?
Und wenn ja, kann ich beide Prüfungen machen ( wenn ich mir natürlich den meisten Stoff davon noch im Selbststudium aneigne ) ? Oder ist das als "normaler" HP gar nicht nötig und ich könnte das genauso machen?
Bin da echt noch etwas uninformiert und wäre für Ratschläge dankbar.

LG Jasmin
Wenn dein Pferd tot ist, steig ab!
(altes indianisches Sprichwort)

Patenkind von Anja ( Vivanini )
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#13
Liebe Jasmin,
es macht keinen Sinn beide Prüfungen abzulegen.

Wie schon gesagt, wenn Du den HP-Erlaubnisschein hast, darfst Du auch psychotherapeutisch arbeiten.
Es macht aber Sinn, Dich als HP gründlich in den Therapieverfahren auszubilden, die Du später einmal einsetzen möchtest.

Möchtest Du ausschließlich psychotherapeutisch behandeln, dann reicht Dir der "kleine HP".
Dann darfst Du allerdings aber z.B. kein homöopathisches Mittel gegen Kopfschmerzen oder Magenschmerzen einsetzen. Du musst den Patienten dann ausdrücklich darauf hinweisen, dass er wegen der körperlichen Symptome einen Arzt oder HP aufsuchen muss.

Bitte frage nach, wenn noch etwas unklar ist.
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#14
Das freut mich aber. Das heisst, dass ich als HP auch als Coach arbeiten darf Big Grin
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids

"Follow your bliss and the universe will open doors where there were only walls."
(Joseph Campbell)
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#15
Um als Coach arbeiten zu dürfen, brauchst Du aber kein HP zu sein!
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#16
(27.09.2010, 20:22)Isolde Richter schrieb: Um als Coach arbeiten zu dürfen, brauchst Du aber kein HP zu sein!

Ich weiss. Aber ich liebe es auch, die Leute mit Shiatsu, Cranio und MFR zu behandeln. Mit dem HP bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite und wissensdurstig war ich schon immer.
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids

"Follow your bliss and the universe will open doors where there were only walls."
(Joseph Campbell)
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#17
Vielen lieben Dank für die Antwort.

Rein psychotherapeutisch halte ich glaub ich nicht durch, bisschen manual Therapie brauch ich dann doch. Es beruhigt mich ja schonmal, dass ich mich dann als HP auch in psychiatrischen Einrichtungen bewerben kann, Fortbildungen, wie Gesprächsführung, Familienaufstellung und andere systemische Therapieverfahren hab ich sowieso schon.
Und wenn die Patienten wissen, sie muessen nicht bei jeder Kleinigkeit warten bis der Arzt kommt, sondern können auch zu mir ( falls das zulässig ist in einer Einrichtung ) ist schon viel wert. Aber mit sowas setz ich mich auseinander, wenn ich mich etwas mehr mit der Materie auskenne. Besten Dank nochmal.

LG Jasmin
Wenn dein Pferd tot ist, steig ab!
(altes indianisches Sprichwort)

Patenkind von Anja ( Vivanini )
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#18
Hallo,
weil ich das gerade lese mit einer Anstellung als HP. in einer psychiatrischen Einrichtung.
Glaubt ihr oder weiß jemand von euch, ob es sowas schon gibt oder möglich ist?
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#19
Lieber Werner,

als klassischer HP der dort wirklich auch mit Medikamenten behandeln will, keine Ahnung, aber meine damalige Chefin war Heilpraktiker für Psychotherapie und hat den ganzen Laden dort ( zusammen mit einem Psychologen ) geleitet. Waren natürlich viel oganisatorische Aufgaben, aber gerade bei Kriseninterventionen etc. war sie immer dabei, hat therapeutische Gespräche geleitet, sämtliche Arztgespräche liefen meistens über sie, die Entscheidung, ob die Einweisung in eine psychiatrische Klinik von Nöten ist und so.
Soweit ich das mitbekommen habe, arbeitest du doch im psychiatrischen Bereichen ( verzeih falls ich mich irre ), frag doch einfach mal nach ob man statt einem Psychologen nicht auch einen Heilpraktiker anstellen würde, gerade weil sie dich schon gut kennen und du Erfahrung im Umgang mit den Patienten hast wäre das für sie doch perfekt ( und wahrscheinlich auch wieder billiger als ein Psychologe Undecided )

LG Jasmin
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(altes indianisches Sprichwort)

Patenkind von Anja ( Vivanini )
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#20
Hallo Jasmin,
dank für deine Erläuterungen auf meine Frage.
Ja, ich arbeite im 22 Jahr in einem großen psychiatrischen Klinikverbund,aber nicht im therapeutischem sondern im technischen Bereich.Ich kann mir nicht vorstellen das in unserer Klinik ein Mitarbeiter aus dem Heilpraktikerbereich oder mit HPP.Zulassung eine Chance zur Beschäftigung hätte.
Wohl ist mir eine Mitarbeiterin mit HP.Anerkennung bei uns bekannt,aber sie hat auch einen Abschluß als Suchtfachpflegerin und als solche auch angestellt.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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