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Fragen zur Gewerbe Anmeldung
#1
Hallo, da sind meine Fragen: 


1. In der Gewerbe- Anmeldung steht:  „Im Handels-, Genossenschaft- oder Vereinregister, ggf. im Stiftungsverzeichnis eingetragene Name mit Rechtsform“ 

Frage: muss man sich noch vor der Gewerbe - Anmeldung irgendwo eintragen?
Wenn nirgendwo eingetragen soll man das Feld leer lassen?


2. Was heißt die Frage : „Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand “?


3. Wenn es noch keine Internet Adresse existiert, kann man das später dazufügen oder soll man bereits eine Internet Seite machen bevor der Anmeldung?

4. Ich verstehe folgende Frage nicht : „ Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerweb betrieben?“


5. Wenn man online beraten will, wo soll das Wort „online“ hin? Bei der Punkt „ Angemeldete Tätigkeit“? 

Vielen Dank  Heart
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#2
Wenn du als Kleingewerbetreibende tätig bist, musst du bei 1 nichts eintragen. Das ist für AG, GmbH, CoKG etc. Die müssen sich noch gesondert wo eintragen.

Beteiligung öffentlicher Hand heisst, dass da der Staat, Verein, Stiftung etc. noch mit beteiligt ist.

3. Du kannst die später noch nachreichen

4. Machst du es Hauptberuflich oder in Teilzeit


du solltest dir vorher vielleicht einmal die "Grundlagen" des BWLs anschauen, denn da wird noch mehr kommen als nur das, wie z.b. Rechnungen schreiben, Steuer abgeben etc.... ??
Und wenn du schon an so kleinen Begriffen wie Nebenerwerb scheiterst, solltest du dir da wirklich jemanden suchen, der dich da begleitet mit seinem Wissen.

Das Gewerbeamt anrufen, die beantworten deine Fragen auch.

Liebe Grüße
Melanie
Beyla´s Ecke
www.beylasecke.de 


PB | AtemB | AromaB | ErnährungsB | DarmB | SchüßlerSalzeB | HPA | Meditationslehrer
Linktree
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#3
Hallo, liebe Nika87,

danke für Deinen Post. Deine Fragen könnten auch für andere UserInnen relevant sein.

Das Seminar "Erfolgreich in der Beraterpraxis" hier bei Gudrun Nebel gibt wertvolle Hinweise. Ein Skript zu diesem Kurs fasst alles Wesentliche zusammen. Man kann während des Webinars Fragen an die Dozentin richten.


https://www.isolde-richter.de/ausbildung...ungspraxis


Das Seminar gibt es auch als Aufzeichnung. Wenn man den Kurs belegt, kann man bei Gudrun hier im Forum diesbezüglich Fragen stellen. Diese werden stets freundlich und kompetent beantwortet.

Nika, viel Erfolg bei der Existenzgründung. Lass Dich nicht entmutigen. Du wirst das schaffen! Allerdings gehören zum Einstieg in die Selbstständigkeit Disziplin, Durchhaltevermögen und eine akribische Planung der bürokratischen Abläufe. Dr. Google kann hier ebenfalls eine wertvolle Hilfe sein. Im Internet findet man so gut wie alles.

Beste Grüße,

Maggie
Es ist ein kurioses Paradoxon,
dass ich mich,
wenn ich mich so akzeptiere,
wie ich bin,
verändern kann.
(Carl Rogers)




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#4
Danke für die ausführliche Antworten!
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#5
Liebe Nika  Heart

Gerne beantworte ich Dir, wie im Kurs besprochen hier Deine Fragen zur Gewerbeanmeldung!

1. In der Gewerbe- Anmeldung steht:  „Im Handels-, Genossenschaft- oder Vereinregister, ggf. im Stiftungsverzeichnis eingetragene Name mit Rechtsform“ 
Frage: muss man sich noch vor der Gewerbe - Anmeldung irgendwo eintragen?
Wenn nirgendwo eingetragen soll man das Feld leer lassen?
Antwort: Das musst Du nur eintragen, wenn Du eine Firmenrechtsform wählst, die vorher in einem Register eingetragen werden muss. Wie z.B. eine GmbH oder eine AG.
Das wird in den meisten Fällen nicht der Fall sein. Also läßt Du dieses Feld einfach frei.

2. Was heißt die Frage : „Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand “?
Antwort: Das ist vermutlich nicht der Fall. Aber Du kannst einfach "nicht bekannt" hinschreiben.

3. Wenn es noch keine Internet Adresse existiert, kann man das später dazufügen oder soll man bereits eine Internet Seite machen bevor der Anmeldung?
Antwort: Wenn Du noch keine Internet-Adresse hast, dann schreibst Du einfach "Noch nicht bekannt", oder schreibst gar nichts hinein.

4. Ich verstehe folgende Frage nicht : „ Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerweb betrieben?“
Antwort: Wenn Du im Hauptberuf noch angestellt bist und zunächst Deine Tätigkeit zusätzlich anbieten magst. 

5. Wenn man online beraten will, wo soll das Wort „online“ hin? Bei der Punkt „ Angemeldete Tätigkeit“? 

Antwort: Du musst nicht eintragen, dass Du nur online arbeitest. Deine Beratertätigkeit ist wichtig.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Gudrun blume
Die Ernährungsfrau vom Kochelsee
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