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Frage zu 2 Praxisstandorten
#1
Hallo, ich habe einen 2. Praxisstandort in München bekommen und auch beim Gesundheitsamt so angemeldet (2 Standorte, 2 Webseiten, überall als HP tätig). Mein Verband sagt, ich muss die beiden Standorte trennen, d.h. eigene Email, Terminbestätigungen, Rechnungen etc. Das ist sehr umständlich und kostet viel Zeit. Ist es denn rechtlich nicht möglich, die beiden Standorte auf ein Formular zu schreiben, das würde sehr viel Zeit sparen, v.a. auch bei den Rechnungen. Danke für eure Antworten.
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#2
Hallo Annette,

ich kenne es auch nur so, dass man es dann vollumfänglich trennt.

Es ist wichtig, dass für die Patienten immer klar und nachvollziehbar ist an welchem Ort der Termin reserviert ist - darum macht diese Trennung organisatorisch viel Sinn.
Und eine zweite Mail einzurichten ist ja kein Problem.

Je nach Finanzamt muss du klären, ob es als 2, Firmierung gewertet wird, dann ist ein zweiter Rechnungsnummernkreis erforderlich, damit ist dann auch die Rechnungsanschrift jeweils eindeutig.

Ob es gesetzlich  zwingend eine Vorgabe dazu gibt, kann ich dir nicht rechtssicher beantworten.

Wenn dir der Anwalt deines Berufsverband das jedoch so mitgeteilt hat, dann nehme ich an er kann entsprechende Gesetze nennen?

Alternativ:

RE René Sasse ist auf HP recht spezialisiert:
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/...-3-5a-hpg/

Oder frag auch gerne Horst Richter ( Anwalt der Isolde Richter Schule) in seinem juristischen Forum hier mal nach seiner Meinung.

Schön auf jeden Fall, wenn du noch andere Räume gefunden hast und das für dich so auch gut klappt!

Ganz viel Erfolg für dich!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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