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HPP Prüfung nach Aktenlage
#1
Hallo zusammen! 

Ich habe bei meinem Gesundheitsamt nachgefragt, wann die nächsten Prüfungen stattfinden würden, bei denen ich teilnehmen könnte. März 2024 ist der nächstmögliche Termin. Allerdings gäbe es auch die Möglichkeit der Überprüfung nach Aktenlage. Was das bedeutet, wollte die Dame mir aber nicht so wirklich erklären, sondern gab mir verschiedenen Nummern, wo ich anrufen solle. Leider ist es wegen Corona relativ schwierig, überhaupt irgendjemanden bei diesen Behörden zu erreichen. 
Ich habe im Forum auch nichts gefunden, vllt. habe ich falsch gesucht, ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ich die Erste mit dieser Frage bin. Falls es schon beantwortet wurde, seht es mir nach. Ich habe hier noch keine Erfahrung in dem Forum :-) 

Danke für eure Hilfe! 

Jenny  Heart
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#2
Hallo Jenny,

ich bin am gleichen Punkt in Gesprächen mit meinem zuständigen Gesundheitsamt. Ich habe die Anfrage gestartet und warte auf Antwort. Bei mir ergibt sich ebenfalls ansonsten eine Wartezeit bis März 2024 Undecided . Sobald ich etwas zum Thema "Überprüfung nach Aktenlage" in Erfahrung bringe, melde ich mich noch einmal.


Liebe Grüße
Oliver
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#3
Hallo liebe HPPs und solche die es werden wollen (so wie ich Smile ),

bei meinem Gesundheitsamt könnte ich die Prüfung frühestens im März 2024 ablegen.
Ich bin auf der Suche nach Alternativen, um die Prüfung zeitlich vorziehen zu können.
Eine Idee wäre vielleicht, sich bei einem anderen Gesundheitsamt anzumelden, bei dem entweder eine Warteliste geführt wird oder der Andrang nicht so hoch ist. Weiß jemand ein nicht so überlaufenes Gesundheitsamt in meiner Nähe?
Ich komme aus NRW, Kreis Mettmann, Düsseldorf, Solingen.


Liebe Grüße
Oliver
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#4
Hey, 

da haben wir wohl das gleiche Gesundheitsamt... Solingen/ Wuppertal Big Grin 
Weißt du mittlerweile, was es mit der Aktenlage auf sich hat? 

Liebe Grüße
Liebe Grüße 

Jenny 
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#5
In der bayerischen Durchführungsverordnung ist das mit der Aktenlage so erklärt, dass man, wenn eine Prüfung nicht zeitnah erfolgen kann, auch geeignete Nachweise entsprechender Qualifikationen eingereicht werden können und ggf dann auf diesem Weg - ähnlich, wie wenn man z.B. Psychologie studiert hat - die Heilerlaubnis praktisch auf dem "kleinen Dienstweg" erhalten kann. Ich nehme an, dass es sich dabei vielleicht außer entsprechendes Studium um Ausbildung und Tätigkeit in einem psychologischen Bereich handeln könnte... Aber genaues steht da nicht.
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#6
Hallo zusammen,

ich habe mit zwei Gesundheitsämtern in meiner Umgebung gesprochen, zum einen mit dem GA Krefeld (zuständig u.a. für den Kreis Mettmann, Düsseldorf) und dem GA Solingen (zuständig für Solingen, Wuppertal, Remscheid).
Beide Ämter geben folgende Voraussetzungen an, die zu einer erfolgreichen Überprüfung nach Aktenlage führen kann:

- Nachweis einer erfolgreichen psychotherapeutischen Tätigkeit unter Supervision, bspw. in einem Klinikum.

oder

- Ein abgeschlossenes Psychologiestudium (mit entsprechendem Schwerpunkt in klinischer Psychologie).

Grundsätzliche Bedingungen, wie z.B. Wohnsitz oder mit welchen Unterlagen eine Überprüfung nach Aktenlage beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden kann, sind im Einzelfall zu erfragen.


Herzliche Grüße
Oliver
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#7
Danke dir!
Liebe Grüße 

Jenny 
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