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Anforderung des Prüfungsprotokolls bei Nichtbestehen der Mündlichen
#1
Da ich immer mal wieder gefragt werde, wie man sein Prüfungsprotokoll anfordern kann, wenn man die mündliche Überprüfung nicht bestanden hat, hier einen Textvorschlag, den ihr nach euren Bedürfnissen entsprechend abwandeln könnt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
am (Datum und Uhrzeit eintragen!!) war ich in Ihrem Hause zur Zulassungsüberprüfung, um die Heilpraktikererlaubnis zu erwerben. Prüfer*in war (Name eintragen). Gegen die mitgeteilte Überprüfungsbewertung beabsichtige ich Widerspruch einzulegen.
Zur Wahrnehmung meiner Rechte benötige ich eine Kopie des Prüfungsprotokolls, einschließlich der bewertenden Anmerkungen des Prüfungsgremiums. Dessen Übersendung ich hiermit beantrage.
Meinen Antrag stütze ich auf Kapitel 2.5 und 4 der Überprüfungsleitlinien des Bundes und auf die Entscheidung des EuGH vom 20.12.2017 - C-434/16 zu Art. 15 Abs. 3 DSGVO.

Eventuell anfallende Kopierkosten bitte ich mir mitzuteilen.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
GLG Isolde
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#2
Guten Abend,

zunächst einmal möchte ich mich sehr für den Textvorschlag zur Anforderung des Prüfungsprotokolls bedanken!
Ich überlege, ob ein Widerspruch für mich Sinn ergibt und stelle gerade Recherchen dazu an.
Leider läuft bei den Überprüfungen kein Band mit: Gibt es hier Jemanden, der trotzdem erfolgreich widersprochen hat?
Eine weitere Frage, die mich umtreibt: Gibt es verlässliche Eckpunkte, an denen man sich bei der mündlichen Überprüfung orientieren kann?
Mir wird z.B. vorgeworfen, ich wäre eine Gefahr für die Volksgesundheit, weil ich nicht wusste, dass der Kanülenabwurfbehälter beim Verschließen des Deckels einrasten muss. Das erscheint mir sehr drastisch, und ich wüsste gern, ob es überprüfbare Entscheidungsgrundlagen für den Prüfer gibt...
und wie genau das Protokoll der Überprüfung sein muss...
Das sind viele Fragen für einen Neuankömmling, sorry.
Ich möchte mich auch zu anderen Themen hilfreich äußern, versprochen!
Liebe Grüße
Menthe
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