bei "Aromapraxis.de" habe ich folgendes gefunden:
Verkauf von selbst gemachten Mischungen aus ätherischen Ölen
Laut der (sechsundzwanzigste Richtlinie der) Europäischen Kosmetikverordnung (laufende Erweiterungen) ist es in Deutschland und Österreich nicht gestattet, selbst hergestellte Mischungen aus und mit ätherischen Ölen, die kosmetischen Zwecken diesen, zu verkaufen. Es müssen umfangreiche, und für kleine und mittlere Firmen nicht finanzierbare, Reinhaltungsmaßnahmen, Absaugvorrichtungen, Möblierungen geschaffen werden. Unter den Begriff Mischungen fallen Körperöle, Massageöle, Haarsprays, Seifen, Deodorants, Gesichtscremes u. ä. Schweizer Produkte/Mischungen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, dürfen in Deutschland und Österreich nicht vertrieben werden. www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl103s0443.pdf und www.ris.bka.gv.at/bgblpdf/images2003/2003b338.pdf . Gestattet ist die Herstellung und Anwendung einer nicht vorher vorbereiteten Mischung für EINE Anwendung im pflegerischen Sinne. Auch kann man Rezepturen verkaufen (zB auf hübschen Karteikarten) und dann im Sinne einer Dienstleistung EINE Portion dieses kosmetischen Produktes dazu herstellen. Aber Herstellung von Kosmetik auf Vorrat ist nicht gestattet.
Bei Behandlungen ist es laut einzelnen Ämtern jedoch nicht gestattet, eventuelle Reste der Öle-Mischung der/m Kundin nach Hause mitzugeben, denn das hieße wieder, ein Kosmetikprodukt wird im gewerblichen Sinne in Verkehr gebracht. Selbstverständlich gelten diese Einschränkungen nicht für den privaten Bereich, Sie können also unbesorgt Ihre Lieben betreuen und auch Ihre FreundInnen dürfen Sie unbesorgt beschenken.
Vielleicht solltest Du die Richtlinien nochmal selbst nachschlagen. Ich hoffe das hilft Dir weiter. Die Möglichkeiten innerhalb eines Workshops hatte Gudrun ja ausführlich erklärt.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende an alle , Elisabeth
PS: Liebe Gudrun, Dein Kurs war toll, unwahrscheinlich umfassend und lehrreich. Sehr empfehlenswert!!!