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Praxismöglichkeiten
#1
Ein herzliches Hallo an alle!
Ich bräuchte mal Hilfe.

Ich habe vor knapp 3 Jahren eine Praxis übernommen, die auch relativ gut angelaufen ist.
Leider hat sich letztes Jahr herausgestellt, dass das Haus, in dem sich die Praxis und meine Wohnung befinden, saniert werden muss.
Andere Praxisräume habe ich bis jetzt nicht gefunden, so dass ich gezwungen bin, andere Wege zum praktizieren zu finden.
Hier in Bayern sind zwar Hausbesuchpraxen erlaubt, jedoch sind meine Patienten über einen Radius von bis zu 1,5 Std. um mich verteilt, so dass Hausbesuche zu aufwändig sind.
Welche Möglichkeiten, meine Heilpraktikertätigkeit weiter auszuüben, gäbe es denn noch? Wäre reine Online-Beratung möglich? Also als Heilpraktiker meine ich, nicht als Coach oder Berater?
Ich muss nämlich meine Heilpraktikertätigkeit weiter ausüben, sonst muss ich den KfW-Kredit zurückzahlen, was ich natürlich noch nicht kann.

Da ich ab Oktober eine einjährige Ausbildung in Österreich absolvieren möchte, weiß vielleicht jemand wie es aussieht, wenn ich von dort aus praktizieren möchte/muss? Ich weiß, dass dort die Heilpraktiker sehr viel weniger dürfen, als ich es hier gewohnt bin. Eventuell bräuchte ich einen Hauptwohnsitz in Deutschland?

Ich bin für alle Vorschläge dankbar

Smile

Edith
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#2
Hallo Edith, hallo miteinander,

- eine Fortsetzung der Behandlung von Bestandspatienten im Wege der "Fernbehandlung" - soweit medizinisch-fachlich vertretbar (Sorgfaltspflichten!) - halte ich für durchaus möglich (auch im Sinne einer künftigen reinen Online-Praxis).
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass
- die Tatsache der Online-Behandlung im Sinne der Informations- und Aufklärungspflichten nach den gesetzlichen Patientenschutzbestimmungen des BGB mit den Patienten erfolgt ist und auch dokumentiert (Patientenakte) wurden,
- die Datenschutzerkärung der Heilpraxis um die neuen Kommunikationsmittel erweitert wurde (wie soll die Online-Kommunikation durchgeführt werden, mit welchen Kommunikationsdienstanbietern, welche Daten werden dabei erfasst und verarbeitet....).
- Auch sollte abgeklärt werden
   - deckt die eigene Haftpflichtversicherung Schäden aus der Fernbehandlung ab? (Anfrage des Therapeuten bei seiner HaftpflichtV).
   - übernimmt die PKV des Patienten auch die Kosten für eine Fernbehandlung? (Dies sollte der Patient mit seiner PKV abklären).

Schwieriger wird es mit der Akquirierung neuer Patienten (konkret: wie bewerbe ich meine Online-Praxis für eine künftige reine Fernbehandlungspraxis).
-   Hier wird die rechtliche Situation unter den Bundesländern aktuell noch nicht einheitlich beurteilt, zumal die Corona-Problematik dazu geführt hat, dass denkbar wurden, aber z.Teil noch umstitten diskutiert werden. (Prüfkriterium: HWG)

-   Zur Frage einer Praxisausübung aus Österreich kann ich mich - aus Mangel der diesbezüglich  erforderlichen rechtlichen Kennnisse nicht äussern.
Hier hilft wohl nur eine Recherche vor Ort.

Vielleicht haben andere Forumsteilnehmer hierzu schon Kenntnisse/Erfahrungen.

Liebe  Grüße

Horst
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