das macht mir persönlich auch Sorge … zu Anfang waren in D nur diejenigen COVID-Tote, die definitiv an der Krankheit gestorben waren. Dann wurde zur Vereinheitlichung der Zählweise auf „an oder mit“ umgestellt. D.h. fortan zählten alle, die „an oder mit“ der Krankheit gestorben waren, als „Corona-Tote“.
Wer aber nicht sofort nach der Impfung (15 Minuten) nach der Impfung gestorben ist, sondern Wochen danach „plötzlich und unerwartet“ aus scheinbarer Gesundheit heraus, der zählt nicht (an oder mit …) als Impftoter.
Bei Schlaganfall Wochen danach (meine Mutter) wird ein Zusammenhang von den Ärzten pauschal verneint. Es wird ja aber gar nicht untersucht oder als Verdachtsfall gemeldet. Mir ist auch nicht klar, wie da die Beweisführung aussehen müsste oder ob ein Zusammenhang überhaupt beweisbar ist. Vorangegangenes Kammerflimmern, das nachgewiesen wurde und als ursächlich für die Bildung des Thrombus gesehen wird, kann (muss natürlich nicht) Folge einer unentdeckten Myokarditis sein … die ja als mögliche Nebenwirkung der Impfung bekannt ist. Wenn auch häufiger bei jungen Männern, als bei älteren Damen … aber dennoch. Warum es pauschal ausgeschlossen wird, hat mir niemand erklärt.
Und Menschen, die in Schock und Trauer über den plötzlichen Tod eines nahen Angehörigen sind, haben andere Sorgen, als sich mit den Ärzten um Haftungsfragen, Anerkennung von Zusammenhängen etc. zu streiten … .
LG Sabine