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Rechtsgutachten zum Fortbestand des HP-Berufs
#1
Die Bestrebungen zur weiteren Reglementierung bis hin zur Beschaffung des HP werden offenbar ernster:


https://www.zeit.de/amp/wissen/2019-11/g...schaerfung

Was mich an diesen Themen so maßlos ärgert, sind die vielen Falschbehauptungen. Und leider habe ich schon mehrere Fälle von Behandlungsfehlern durch Ärzte erlebt,  die zum Tod oder Beinahe-Tod des Patienten geführt haben. Wurden diese Fälle durch die Justiz verfolgt?  Kein einziger davon! 

Ich hoffe,  Ich kann früh genug in die Prüfung gehen, bevor es richtig ernst wird. 

LG
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#2
Hallo Antje, hallo miteinander,

ich kann Antjes Ärger verstehen, denn die Darstellung in dem verlinkten Bericht ist einseitig und irreführend.
Als ein Beispiel für die Behauptung der "Gefährlichkeit" einer Behandlung durch Heilpraktiker:
Die von der Bundesärztekammer jährlich veröffentlichte Statistik über ärztliche Behandlungsfehler und deren Auswirkungen für 2018:

Bundesärztekammer
Jährliche Statistik über ärztliche Behandlungsfehler und deren Auswirkungen. Hier: 2018
Tabelle 3
Behandlungsfehler bejaht/verneint 2018
3. Anzahl aller Sachentscheidungen 5.972
3.1 Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel verneint 4.114
3.2 Nur Risikoaufklärungsmangel bejaht 41
3.3 Behandlungsfehler bejaht 1.817
3.4 Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel bejaht und Kausalität verneint 359
3.5 Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel und Kausalität bejaht 1.499
3.6 Schäden, iatrogen* fehlerbedingt (Bezug: 3.5) 1.499
3.6.1 Geringfügiger Schaden 16 3.
6.2 Schaden: passager leicht/mittel 618
3.6.3 Schaden: passager schwer 188
3.6.4 Dauerschaden leicht/mittel 462 3.
6.5 Dauerschaden schwer 127
3.6.6 Tod 88

*Hinweis auf die Definition nach Pschyrembel: ( d.h. diagnostische oder therapeutische Maßnahmen des behandelnden Arztes)

Hierbei muss man beachten, dass hierbei nur Fälle berücksichtigt werden, bei denen sich einerseits Patienten (oder deren Angehörige) beschwert haben und die andererseits von den Schiedsgremien zur Begutachtung angenommen und dann auch unter Beiziehung ärztlicher Gutachter bewertet wurden.
Dass hier nur die Spitze eines Eisberges sichtbar wird, dürfte nachvollziehbar sein.

Wer das "Fehlen jeglicher medizinischer Kenntnisse" bei Heilpraktikern behauptet, sollte spasseshalber einmal die schriftlichen Überprüfungsfragen einer Heilpraktiker-Anwärter-Überprüfung für sich beantworten. Das Ergebnis kann ich aus vielfachen vertraulichen "Eingeständnissen" auch von Ärzten voraussagen Big Grin .

Wie dem auch sei, wir befinden uns wieder einmal auf politischer Bühne: Hier sind jetzt unsere Verbände gefordert.

Ganz liebe Grüße

Horst
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#3
Hallo Alle, 
in welchem Verband seid ihr organisiert?
Liebe Grüße
Tanja
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#4
Ich bin noch HPA und daher noch nicht organisiert, fand aber diese Seite sehr hilfreich:
https://freieheilpraktiker.com/verband/a...bgeschafft
Hat jemand Erfahrung mit diesem Verband?
LG Claudia
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#5
Oh, vielen Dank, Claudia,

Das klingt ja mal nach einem Plan des Verbandes. Ich werde mir den Verband mal genauer anschauen. Wenn ich sehe, dass in Thüringen der Neuerlass der Durchführungsrichtlinie einfach mal ausgegessen wird und wie wenig da von den Verbändne kommt, bin ich noch nicht so richtig überzeugt.

Übrigens, zum Thema (was man alles so im Netz findet, wenn man eigentlich was ganz anderes sucht):

http://docs.dpaq.de/15458-antragsbuch_2019.pdf

Da sieht man mal, wie uneinheitlich selbst die internen Ansichten der Parteien sind... Aber interessante Lektüre


@Horst Ja leider aus meinem bisherigen Beruf weiß ich ziemlich genau, was es braucht, um einen ärztlichen Behandlungsfehler nachzuweisen UND durchzusetzen. Diese Zahlen sind deinfitiv die Spitze eines SEHR großen Eisbergs. Das kommt der Besteigung des Lunar Ri gleich  Big Grin Confused

Liebe Grüße

Antje
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#6
Auch der BDH hat reagiert:
https://www.bdh-online.de/bundesgesundhe...n-auftrag/


https://www.bdh-online.de/offener-brief-...lschaften/
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#7
Liebe Antje,
vielen Dank für den Link.
Ja, diese Fehlbehauptungen und Unterstellungen sind wirklich ein Ärgernis.

Trotzdem denke ich, die Heilpraktiker werden nicht abgeschafft. Die Patienten haben einfach viele positive Erfahrungen mit deren Behandlungen gemacht und möchten, dass es ihn weiterhin gibt. Was aber kommen kann sind weitere Einschränkungen, so wie wir es gerade mit der Eigenblutbehandlung erleben mussten. Der falsche Weg wäre es, wenn die HPs versuchen an die Unis zu kommen. Das ist für mich der sicherste Weg, dass sich die HPs selbst überflüssig machen und zum "kleinen, aber schlechter ausgebildeten Schulmediziner" werden, bei dem der Patient später die Behandlung auch noch selber bezahlen muss. Wer sollte zu so einem HP gehen?

Wir müssen wachsam sein und uns wehren.

Und da kommen die Verbände ins Spiel. Ich denke, es ist ein großes Unglück, dass wir nicht einen starken Verband haben, sondern viele mehr oder weniger große. Und das allergrößte Elend ist, dass die Verbände nicht einheitlich an einem Strang ziehen, sondern viel Engergie in Querelen untereinander stecken.
Die Schule ist Mitglied in zwei Verbänden: FDH und UDH. Der mit Abstand größte Verband ist der FDH. In diesen können nur fertige Heilpraktiker (also keine HP-Anwärter) eintreten. Damit ist er der mit Abstand stärkste Interessensvertreter der Heilpraktiker. Wenn man in einen kleineren Verband eintritt, dann zersplittert sich die Bewegung noch mehr und die HP werden immer kraftloser, was in der derzeitigen Lage fatal ist. Es gibt allerdings auch kleine, sehr engagierte Verbände, aber in meinen Augen nutzt das für die einheitliche, kraftvolle Heilpraktikerbewegung nichts. Wenn man in einen kleinen Verband eintreten möchte, dann sollte man meiner Meinung nach unbedingt auch in einem großen Mitglied sein, um die Bewegung als ganzes zu stärken.

Ich war sehr erstaunt, dass verhältnismäßig wenig Teilnehmer kamen als wir vor einigen Monaten eine Vortstellung des FDH hatten. Ich hatte eigentlich geplant auch andere Verbände einzuladen, habe es aber dann gelassen, weil ich den Verbänden nicht die Arbeit zumuten wollte, wenn dann nur wenige Interessenten kommen.
GLG Isolde
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#8
Die Laufzeit des Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht das die Bundesregierung eigentlich am 15. Juli veröffentlichen wollte, wurde bis Ende Oktober 2020 verlängert. Als Grund dafür wird die momentane epidemische Lage angegeben.
GLG Isolde
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#9
Nun ist es online => Rechtsgutachten:
auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums = https://www.bundesgesundheitsministerium.de

Direktlink - PDF
https://www.bundesgesundheitsministerium...Y3SMTrFxRo

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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