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Gesundheitsamt: Vorgehen bei Suizidgefahr erfragen?
#3
Liebe Carina,

zufällig hatten wir auch schon mit eben diesem Amt zu tun - und haben dieselbe Reaktion erhalten, obwohl die Antwort ganz einfach war, wie sich nacher rausstellte. Und plötzlich haben sie das dann bestätigt...

Ich hätte auch gesagt, die wollten die Verantwortung abschieben...

Das ist, so habe ich zumindest manchmal das Gefühl, in Bayern alles besonders höflich bei Ämtern, aber auch streng und "neutral". Jeder ist für nix zuständig.

Auf gut Deutsch: Lass di ned ärgern un dapp dene auf d´Fiaß! -> Du sollst dich nicht abwimmeln lassen.

Tatsächlich haben wir die Erfahrung gemacht, dass in Bayern alles aufgeteilt ist und daher wäre evtl. das örtliche Landratsamt mit dem dortigen Amtsarzt auch eine Stelle, an der du einfach mal fragen könntest - musst ja nix vom Gesundheitsamt in München erwähnen am Anfang. Die werden dich zwar (hoffentlich) weiterschicken, wissen aber manchmal mehr, weil sie meist auch mit den Kreiskrankenhäusern viel zu tun haben. Manche Dinge werden nämlich von Landkreis zu Landkreis hier unterschiedlich geregelt. Ist ein bisschen wie mit den versch. Krankenkassen...

Das ist in Bayern ganz normal - viel Spaß schon mal! Big Grin 

Viele liebe Grüße
Katha
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
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RE: Gesundheitsamt: Vorgehen bei Suizidgefahr erfragen? - von Katha 4 accessibility - 17.10.2018, 20:36

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