Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zugänge legen- Ja oder Nein?
#1
Hallo ihr Lieben,

meine Arbeitskollegen und ich hatten in dieser Woche eine heiße Diskussion, vielleicht könnt ihr Licht in das Dunkle bringen.

Ich arbeite als Krankenschwester und bin bei einem ambulanten Pflegedienst.
Wir sind sehr viel mit dem Auto unterwegs und demzufolge auch sehr häufig Ersthelfer bei Unfällen.

Meine Frage die sich mir stellt:

Als "was" betrete ich den Unfallort? HP oder Krankenschwester?

Als HP darf ich Zugänge ja legen und Infusionen anhängen ( in dem Fall z.B. NaCl) oder den PAt. für den Notarzt vorbereiten ( in dem Fall 2 Zugänge legen)
Als KS darf ich es aber nicht.

Welches Gesetzt greift in so einem Fall?
Wäre es unterlassene Hilfeleistung, keine Zugänge zu legen und ggf Infusionen anzuhängen? Da der HP mich ja dazu befähigt, Zugänge fachgerecht zu legen.

Oder ist es so, dass ich während meines Dienstes dem Gesetz der Krankenschwester unterliege und es nicht darf? ( was sehr frusttrierend wäre, wenn ich die absolute Notwendigkeit erkenne)

Ich hoffe, ich konnte das Dilemma einigermaßen beschreiben.

Liebe Grüße
 Nicci
Jeder von uns hat unglaubliches Potenzial !
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!







Antworten Zitieren
#2
Hallo Nicci,

als Krankenschwester darfst du alles machen, was du sicher kannst, wenn du eine Notwendigkeit erkennst.
So haben wir das gelernt.
Ich hab allerdings weder als Krankenschwester noch als HP eine Infusion dabei wenn ich
unterwegs bin. Wink
Weil bei allen Unfällen und Notfällen, bei denen ich in den ganzen Jahren alleine da gestanden habe,
hätte ich in keinem Fall die Zeit gehabt, Zugänge zu legen und Infusionen anzuhängen.
Wichtiger war da immer die erste Hilfe und die Koordination vor Ort.

LG
Antje
Antworten Zitieren
#3
(21.04.2018, 10:54)Antje schrieb: Hallo Nicci,

als Krankenschwester darfst du alles machen, was du sicher kannst, wenn du eine Notwendigkeit erkennst.
So haben wir das gelernt.
Ich hab allerdings weder als Krankenschwester noch als HP eine Infusion dabei wenn ich
unterwegs bin. Wink
Weil bei allen Unfällen und Notfällen, bei denen ich in den ganzen Jahren alleine da gestanden habe,
hätte ich in keinem Fall die Zeit gehabt, Zugänge zu legen und Infusionen anzuhängen.
Wichtiger war da immer die erste Hilfe und die Koordination vor Ort.

LG
Antje

Im Ambu-Auto führen wir Infusionen mit. 
Um die Zeit geht es mir jetzt weniger, sondern um die rechtliche Lage. ???
Jeder von uns hat unglaubliches Potenzial !
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!







Antworten Zitieren
#4
Ich hatte es auch mal so gelernt, daß man als KS am Unfallort alles machen darf, was man sicher kann.

Als KS auf Normalstation legt man vermutlich keine Zugänge, auf Intensiv oder Anästhesie dagegen täglich.
Also wenn ich es kann und für notwendig erachte, würd ich es machen.
LG Micha Angel
Antworten Zitieren
#5
Nicci, rechtlich darfst du es, du solltest nur nichts falsch machen.
Wenn ich das richtig im Kopf hab gibt es dazu auch ein Gesetz.
Hier kannst du dazu z.B. was lesen:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanac...istent.php
Hauptseite: http://www.wernerschell.de
Wir haben gelernt und das wird auch in Fortbildungen gesagt, dass das auch genauso für uns gilt.

Dieser Satz aus dem Text "der Rettungsassistent am Notfallort auf sich alleine gestellt ist und rechtzeitige ärztliche Hilfe, etwa durch An- oder Nachforderung des Notarztes, nicht erreichbar ist" sagt allerdings für mich schon aus, dass du in den seltensten Fällen als Pflegeperson in die Lage kommen wirst, eine Infusion legen zu müssen.

Wundert mich, dass ihr da nichts zu gelernt habt in der Ausbildung.
Weil die Frage taucht ja auch innerhalb vom Krankenhaus auf, nicht nur bei Unfällen.



LG
Antje
Antworten Zitieren
#6
Bei uns darf man nur Zugänge legen, wenn man dazu eine Fortbildung gemacht hat. 

Wenn man fertiger Hp ist, vermischen sich ja Kompetenzbereiche. Und innerhalb meines Dienstes habe ich über den Arbeitgeber für meine Kompetenzbereiche ein Versicherungsschutz. Aber außerhalb dieses Bereiches nicht. 
Wie oben geschrieben, bin ich ja ambulant tätig und bei den Patienten zuhause im Einsatz. 

ALS Hp habe ich ja andere Kompetenzen erworben. 
Unter anderem Zugänge legen. 

Wes ich als Krankenschwester darf und was nicht weiß ich. Das würde uns auch alles beigebracht. 

Lg
Jeder von uns hat unglaubliches Potenzial !
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!







Antworten Zitieren
#7
Im wirklichen Notfall vermischen sich keine Kompetenzen. 
Google mal nach rechtfertigendem Notstand.
Der gilt auch für Leute ohne medizinische Ausbildung.
Vielleicht ist es dann verständlicher. 


Bei mir vermischen sich keinerlei Kompetenzbereiche seit ich HP bin mit der Pflege.


LG
Antje
Antworten Zitieren
#8
Ganz ehrlich: ich glaube nicht, daß bei einem NOTFALL jemand fragt, ob du als KS oder HP gehandelt hast...du hast die Kompetenz Zugänge zu legen, also würd ich es im Notfall auch machen, zum Wohle des Patienten.

Ich bin auch schon mal als Ersthelfer an einen Motorradunfall gekommen, da hatte ich erst mal genug anderes zu tun...als dann der RTW ankam, waren sie sichtlich froh um kompetente Hilfe, da fragt kein Schwein was du gelernt hast.

Abgesehen davon habe ich nichts im Auto als Verbandkasten und Beatmungsmaske.
LG Micha Angel
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Honorarvertrag oder Mietvertrag nadinevier 1 264 24.11.2023, 17:11
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl
  Selbständigkeit - Freiberufler oder Gewerbetreibender ilonajae 10 3.748 05.08.2021, 14:49
Letzter Beitrag: VeraH
  Arbeiten an Psyche und Körper -HP oder HPP? Horst 1 1.341 07.06.2021, 07:19
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Bauamt möchte wissen ob invasiv oder nicht-invasiv Katrin 2 1.964 04.11.2019, 12:19
Letzter Beitrag: Katrin
  Darf ein Bachblüten- oder Gesundheitsberater Bachblüten verkaufen? Horst 1 2.272 26.10.2019, 19:20
Letzter Beitrag: Gudrun Nebel

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: