
ich kann mir gut vorstellen, wie knifflig das ist.
Mir wurde damals gesagt, dass ich mich ausschließlich so nennen darf, wie es wortwörtlich in meiner Erlaubnis steht. Ich wurde darauf hingewiesen, dass auch die Schreibweise (mit Klammer) genau so eingehalten werden muss.
Wie das nun ist, wenn man das Bundesland wechselt, weiß ich nicht, aber es ist eine interessante Frage ?! Denn zum Beispiel meine Bezeichnung nach NRW wäre im Saarland dann ausdrücklich untersagt!
Ich denke, ich würde einfach das künftig für mich zuständige Gesundheitsamt kontaktieren, dann wäre ich auf der ganz sicheren Seite.
Drücke dir die Daumen, dass du das ganz schnell klären kannst und wünsche dir einen superguten Start für die neue Praxis

viele Grüße
Regina
.... p.s. über Photos würde ich mich freuen....
Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"
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