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Zusatzversicherungen
#1
Hallo ihr Lieben!

Kennt sich jemand mit Zusatzversicherungen aus oder hat selber eine?

Eine Freundin sucht eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker UND Homöopath. Also eine Versicherung wo sie zwischen einer Behandlung beim Heilpraktiker und einer Behandlung beim Homöopathen wählen kann und die Kosten übernommen werden.

Gibt es so was?
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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#2
Hallo Alexandra,

es bieten eine ganze Reihe von PKVen eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker an.
Allerdings ist zu empfehlen, dass man sich a) mehrere Angebote einholt und b) die Verträge genau durchliest (ob z. B. alle Bereich der Naturheilverfahren abgesichert sind oder ob welche ausgenommen sind oder ob bestimmte Erkrankungen ausgenommen sind bzw. mit einem Zuschlag versichert werden müssen)

Unter folg. Link kann man mal online schauen, ob schon etwas dabei ist

http://www. zusatzversicherung.net

LG, Romina
LG, Romina Angel

Gibt Dir das Leben mal nen Knuff,
dann weine keine Träne.
Lach Dir nen Ast und setz Dich druff
und wackle mit de Beene
 


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#3
Ich hab auch grad mal Meister Google beauftragt..
Bei den vielen Seiten und Angeboten seh ich auf die schnelle auch nicht durch. Blush
Ist aber schon ein interessanter Gedanke.
*** Aus welchem Grund sich auch immer eine Tür schließt...die Tür daneben offenbart eine neue Herausforderung ***
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#4
Google hatte ich auch schon bemüht. aber viel ist da nicht rauszukriegen.

Es geht wohl darum, dass der, wo sie ihre Kinder behandeln lassen möchte, NUR Homöopath ist, also kein Arzt und auch kein Heilpraktiker! Ich hab gerade schon erfahren, dass er das dann gar nicht darf.
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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#5
Ich würde jetzt mal ganz spontan auch behaupten wollen, dass er definitiv nicht berechtigt ist diese Therapie anzuwenden. Die homöopathische Behandlung setzt eine Diagnose voraus und die darf nur Arzt oder HP stellen, oder?? Ich glaube mal kaum das er die Homöopathie zu Wellnesszwecken einsetzt.

Na gut, das ist ja ein ganz anderes Thema. Aber wegen der Zusatzversicherung wird ich mir einfach aus so einem Versicherungsvergleich von ein paar ausgewählten Versicherungen mal Infomaterial zu schicken lassen. Gegebenfalls hast du ein paar der Anbieter auch zur persönlichen Beratung bei dir vor Ort(?).
*** Aus welchem Grund sich auch immer eine Tür schließt...die Tür daneben offenbart eine neue Herausforderung ***
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#6
Liebe Alexandra,
in Deutschland darf sich n i e m a n d Homöopath nennen. Das wird in Gesetzeskunde ausführlich besprochen.
Die Homöopathie darf als Therapieverfahren ausschließlich vom Arzt und HP durchgeführt werden.

Auf dem Praxisschild muss also stehen:
Name,
Arzt oder HP.
Therapieverfahren: z.B. Homöopathie

Gibt sich jemand als Homöopath aus, so verstößt er gegen das Heilpraktikergesetz. Darin steht ausdrücklich, dass man sich "Heilpraktiker" nennen muss.
Wenn sich ein Nicht-Arzt und Nicht-HP als Homöopath bezeichnet, kann das massiven Ärger bringen (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr!!!)

LG Isolde
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#7
Vielen Dank für eure Antworten! Ich hab ihr das so übermittelt und sie wird sich jetzt einen Heilpraktiker suchen.
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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