die gestellte Frage ist recht komplex ebenso, wie das Thema Punktion, das sich erstreckt von der einfachen Entnahme von Blut aus einer Oberflächenvene mittels einer Spritze bis zur Entnahme von Hirnwasser/Knochengelenksflüssigkeit/Knochenmark.
Letztlich gibt es hierbei keinen Arztvorbehalt, sondern "nur" die Sorgfaltspflichtanforderung, die jedoch auch die Anforderungen aus dem Bau-, Hygiene-, Arzneimittel- und weiteren Rechtsgebieten umfasst.
Konkreter kann ich zu dieser allgemein gefassten Frage leider nicht Stellung nehmen.
GlG Horst