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Tierbereich
#1
Smile 
Hallo,

ich finde es sehr schade, dass der Tierbereich so klein ist. Vielleicht könnte man diesen ggf. erweitern ? Ideen habe ich auch dafür:

- Anatomie & Physiologie
- Krankheitslehre
- Therapieverfahren
- Tierphysiotherapie
- Tierpflege
- Berufs- & Gesetzeskunde
- Praxisgründung & Marketing
- Tiersitting (Gesuche / Angebote)

Vielleicht wird dann dort etwas mehr gepostet ?
Herzliche Grüße,
Nicole

THP, TP, HPA
Patentante von: wieder zu haben. Bei Interesse meldet Euch.
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#2
Liebe Nicole,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich habe Ihre Idee aufgegriffen und den Tierbereich erweitert.
Hoffentlich wird davon rege Gebrauch gemacht!!

LG Isolde Richter
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#3
Können wir da auch noch einen Bereich unterbringen, wo man speziell Fragen zur THP-Ausbildung stellen kann?

Auf der Hompage hab ich nämlich bei der Ausbildung zum THP keine Angaben gefunden, wie diese Ausbildung abgeschlossen wird (schulinterne Prüfung, schriftliche Hausarbeit, Zertifikat etc.).
Ich weiß nur, dass ich keine Prüfung bei Ges-Amt bzw. Vet-Amt machen muß.

LG Anja
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
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#4
Liebe Anja,
die Ausbildung wird mit einer schriftlichen schulinternen Prüfung abgeschlossen. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält darüber ein Zertifikat.

Es ist richtig, dass beim Gesundheitsamt bzw. Verterinäramt keine Prüfung abgelegt werden muss, das kommt daher, weil Tier-HP kein geschützter Begriff ist.

LG Isolde Richter
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#5
Danke Frau Richter für die schnelle Antwort Smile

LG Anja
LG Anja

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#6
Smile 
Zitat:Es ist richtig, dass beim Gesundheitsamt bzw. Verterinäramt keine Prüfung abgelegt werden muss, das kommt daher, weil Tier-HP kein geschützter Begriff ist.

ABER: Jedes VetAmt hat andere "Auflagen" !! Musste durch Gespräche mit Kollegen und Kolleginnen mit purem Entsetzen festellen, dass jedes Bundesland andere Spielregeln haben.

Ich mußte beispielsweise vorlegen:

1.
Einen Nachweis, dass ich THP gelernt habe. Das wurde begründet mit dem Urteil des BGH, Urteil vom 22. 4. 1999 mit Aktenkennzeichen: I ZR 108/ 97:
Zitat:Die Verwendung der (gesetzlich nicht geschützten) Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker durch Personen, die - ohne Arzt zu sein - bei der Behandlung von Tieren Naturheilverfahren anwenden und eine entsprechende Ausbildung abgeleistet haben, ist nicht als irreführend i. S. von § 3 UWG zu beanstanden. Eine etwaige Fehlvorstellung nicht zu vernachlässigender Teile des Verkehrs über das Erfordernis einer - nicht bestehenden - staatlichen Erlaubnispflicht ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung als nicht schützenswert anzusehen.

2.
Den Sachkundenachweis nach §50 AMG

Ein Tipp in dem Zusammenhang:
http://www.zlg.de/cms.php?PHPSESSID=...40d22&mapid=77
Dort bitte die Nr. 071123 suchen. Es geht hier um die Amtliche Überwachung von Personen, die Arzneimittel berufs- und gewerbsmäßig anwenden, ohne Tierarzt oder Tierhalter zu sein, wo auch der Tierheilpraktiker dazu gehört.

Ausserdem hat mich die VetÄrztin vom Veterinärdezernat in ein sehr nettes Fachgespräch verwickelt. In diesem Gespräch kamen so nette Fragen zur Praxishygiene, Stallhygiene etc. HINTERHER kam dann der Satz "Ja, Sie wissen wirklich Bescheid, da habe ich nichts gegen Ihr Vorhaben. Sie glauben ja gar nicht, wer alles so eine Praxis eröffnen möchte.". Bumm, da habe ich quasi indirekt auch meine "Prüfung" gehabt.

Das ist aber noch nicht alles. Wenn Du Lasertherapie anwenden möchtest, dann aufpassen ! Ggf. brauchst Du dann nämlich noch den "Laserschutzbeauftragtenschein". Da wird auch nachgeschaut, zumindest bei uns.

Tja, und dann gibt es noch viele andere "Kleinigkeiten".


Mein Ratschlag an Dich wäre dieser:

Rufe Dein VetAmt bei Dir vor Ort an und frage da explizit nach, was die von Dir alles für Nachweise haben möchten, damit Du eine "mobile Praxis" oder eben eine "Standortpraxis" aufmachen kannst. So trittst Du nicht in einen Fettnapf, weil Du Dich VORHER erkundigst.

Dann noch ein paar Sachen als Tipp:
  • Finanzamt anrufen, ob Du freiberuflich arbeiten kannst oder ob Du das als Gewerbe laufen lassen musst ! Wenn Du nur Tierheilkunde als Dienstleistung anbietest, dann könnte das als Freiberuflich akzeptiert werden. Falls Du aber Zusatzgeschichten anbietest wie Tierfutter, Tierpflegemittel, Hundeschule oder oder oder, dann u. U. auch nicht. Das Finanzamt findet es meistens gut, wenn man sich dort beraten lässt. Also traue Dich ruhig.
  • Steuerberater ? Falls Du unsicher bist, lasse Dir ruhig Angebote machen.
  • Hast Du eine Berufshaftpflicht ? Ist sehr empfehlenswert, besonders wenn Du teure Pferde oder Rassetiere betreust, und etwas trotz aller Vorsicht passiert.
  • Eigene Krankenversicherung und Rentenversicherung ? Auch da dran denken.
  • Tja, eine tolle Hilfe, wenn es um Existenzgründung geht ist diese Webseite: http://www.existenzgruender.de/

Ich hoffe, dass ich Dir damit etwas helfen konnte. Wünsche Dir ganz viel Glück bei Deinem Vorhaben.
(27.12.2009, 15:33)Isolde Richter schrieb: Liebe Nicole,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich habe Ihre Idee aufgegriffen und den Tierbereich erweitert.
Hoffentlich wird davon rege Gebrauch gemacht!!

Das will ich doch auch mal hoffen.

Tierheilkunde ist ein sehr spannender Bereich. Man glaubt gar nicht, was für dankbare Patienten Tiere sein können. Blush Smile

Ich habe meine Schwerpunkte auf Vögel, Reptilien und Hunde bei mir gesetzt. Bis auf einem Tier konnte ich bisher bei jedem etwas ins positive bewegen.

Da fällt mir gerade ein ... Es gibt im Bereich Vögel übrigens nicht viele wirklich tolle naturheilkundliche Bücher. Aber die, die wirklich gut sind, die haben zwei Dozentinnen geschrieben, die Sie kennen: Rosina Sonnenschmidt und Marion Wagner !
Herzliche Grüße,
Nicole

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#7
Wow Nicole,

danke für den ausführlichen Beitrag. So eine Kopf hab ich mir darum noch gar nicht gemacht, weil ich auch eigentlich nur bei querlesen wissen wollte was ich als THP für Voraussetzungen haben muß und mir in dem Zuge aufgefallen war, das auf der HP von Fr. Richter das gar nicht aufgeführt war.

Aber nun haste mich neugierig gemacht und da werd ich doch mal bei meinen Kollegen im VetLeb nachfragen, ob es da irgendwelche Vorschriften gibt. Und wenn ich da was in Erfahrung gebracht habe, kann ich das hier (im entsprechenden Unterforum) ja niederschreiben.
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
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#8
Hallöchen,

Zitat:danke für den ausführlichen Beitrag.

Bitte schön.

Zitat:Aber nun haste mich neugierig gemacht und da werd ich doch mal bei meinen Kollegen im VetLeb nachfragen, ob es da irgendwelche Vorschriften gibt.

VetLeb ?

Zitat: Und wenn ich da was in Erfahrung gebracht habe, kann ich das hier (im entsprechenden Unterforum) ja niederschreiben.

Das wäre echt supertoll ! Dann haben wir mit Glück nach und nach alles, was die Vetämter für Dinge haben möchten, und können auch mal die Unterschiede im direktem Vergleich sehen.
Herzliche Grüße,
Nicole

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#9
VetLeb= Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
(sorry ist bei mir so drin, sind die dienstliche Abkürzungen Blush )
LG Anja

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#10
Der Beitrag ist ja schon älter.

@ Anja

Aber mich würde interessieren, was das Amt nun eigentlich bei Dir für Auflagen haben wollte ?
Herzliche Grüße,
Nicole

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