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Verschreibungspflichte AM verabreichen
#1
Guten Morgen ihr Lieben,

ich kann mir gut vorstellen, das in der Mündlichen aufgrund der ganzen Diskussionen gerade von wegen "nicht zugelassenes Arzneimittel verabreicht" auch Fragen zum Gesetz hinsichtlich Arzneimittel deutlich mehr kommen. Also schaut euch nochmal an was ihr dürft und was nicht, wenn ihr jetzt aktuell in die Mündliche geht.

Hier hat der BDH dazu Stellung genommen:
https://www.bdh-online.de/duerfen-heilpr...abreichen/



Viel Erfolg allen die bald zur Prüfung gehen,
motivierende Grüsse Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#2
Gini, meinst du bei mitgebrachten Medikamenten (also vom Arzt verordnet) darf ich auch weiter sagen, im Rahmen der Sorgfaltpflicht verabreiche ich nur Medikamente die ich kenne und deren Risiko ich einschätzen kann. Oder sollte man da zum aktuellen Zeitpunkt noch vorsichtiger antworten?
Liebe Grüße, Manuela
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#3
Danke Gini! Der Artikel ist sehr informativ
Ganz liebe Grüße
Ilona

Immer wenn du dich im Kreis drehst, ist es Zeit, aus der Reihe zu tanzen. - Autor unbekannt-
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#4
Danke Gini, für den interessanten Artikel! 

Liebe Grüße  Heart
Helena
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#5
Danke Gini für den hilfreichen Artikel!

LG

Birgit
Menschen stolpern nicht über Berge, 
sondern über Maulwurfshügel!

                                                                        ( Konfuzius)
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#6
(14.09.2016, 05:45)manuela_hofm schrieb: Gini, meinst du bei mitgebrachten Medikamenten (also vom Arzt verordnet) darf ich auch weiter sagen, im Rahmen der Sorgfaltpflicht verabreiche ich nur Medikamente die ich kenne und deren Risiko ich einschätzen kann. Oder sollte man da zum aktuellen Zeitpunkt noch vorsichtiger antworten?

Hallo liebe Manuela,

von meinem Standpunkt aus sind wir hier doch alle sorgfältig ausgebildete und somit auch sorgfältig arbeitende Heilpraktiker. Dementsprechend kannst Du auch genauso antworten, wie es wirklich ist: wir nutzen nur die Therapien, die wir wirklich beherrschen und verabreichen somit auch nur Arzneimittel, mit denen wir uns auskennen und so wie es uns gesetzlich zugestanden wird.
Also übervorsichtig zu antworten: nein, wozu? Wink
Wir sind sorgsam und wissen was wir dürfen und kennen uns aus in dem was wir tun! Ergo brauchen wir nicht zu befürchten etwas Falsches zu sagen, wenn wir die Wahrheit hier sagen.

Vielleicht sieht das wer auch anders?
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#7
Hallo ihr Lieben,

aus der Erfahrung, die ich bei der Prüfung gemacht habe, würde ich nur sagen, dass ich das verabreiche, was ich als HP auch verschreiben
darf.
Wenn die dann was anderes hören möchten und nachfragen, kann man das immer noch ausführen.

Grund ist, dass man sich ganz schnell auf Glatteis begeben kann, wenn man anfängt, irgendwas über verschreibungspflichtige Mittel zu erzählen.
Dann muss man sich schon genau auskennen.
Und das trifft bei vielen nicht zu.

Mein Tip wäre, erkundigt euch vorher, was die bei eurem Gesundheitsamt hören wollen.

LG
Antje
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#8
Hallo Antje,

prima das Du es hier nochmal schreibst, von wegen auf das jeweilige Amt vorbereiten. Das sagen wir euch ja eh immer in den Schulungen. Wink
Und da wir jetzt sowohl in der FSI, wie in der OAS das Thema Gesetz auf dem Plan haben, können wir prima wieder alles aktivieren.

Also nicht verrückt machen oder machen lassen. Alles kein Hexenwerk  Big Grin
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#9
Liebe Gini, danke für deine Antwort. Ja ich denk mir das eigentlich auch so und schließlich bin ichs gewöhnt Spritzen und Infusionen zu verabreichen...nur mit den aktuellen Diskussionen wars für mich halt echt nicht klar ob man da nicht sogar noch zurückhaltender sein muss. Aber du hast natürlich Recht, wenn ich sorgfältig und verantwortungsbewusst bin dann mach ich ja eh nur das was ich auch kann.
(und bis zu meiner Prüfung vergeht eh noch viel Zeit...)
Liebe Grüße, Manuela
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