Sicherheitsingenieur ...
WC für Personal ...
Schutzimpfung für Personal ...
Ich beziehe es jetzt nur auf eine Reinigungskraft, die nach Praxisende die Reinigung der Räume vornimmt.
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Liebe Susanne,
wenn Du eine Reinigungskraft einstellst, benötigst Du einen Betriebsarzt und einen Sicherheitsingenieur. Schutzimpfung ist nur für Personal in der Praxis nötig, wenn es zu Hautverletzungen kommt, z.B. durch Blutabnahme.
Liebe Andrea,
Frage 1 und 2: Das darf er natürlich beides.