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PBeaK
#1
Liebe Kollegen,
kann mir vielleicht jemand bei einer abrechnungstechnischen Frage helfen?
Wie erstelle ich die Rechnung für die PBeaK??
Einerseits lese ich, dass dort nach verschiedenen Gruppen unterschieden wird, dann lese ich im Kämper, dass nach Bundesbeihilfe abgerechnet wird, dann wieder, dass ich den GOÄ Höchstsatz nehme und dann auch noch, dass die Rechnung für die PBeaK nicht zu hoch ausfallen sollte, damit weiterhin erstattet wird???
Wenn der Kasse ein Betrag zu hoch erscheint, wird dann anteilig bezahlt?
Also heißt das im Klartext, dass ich 2 Rechnungen schreibe, eine nach einer dieser Gebührenordnungen (welcher?) und noch eine zweite zur zusätzlichen Privatzahlung?
Vielen vielen Dank für eine Antwort Heart Heart 
Katja
Nur im ruhigen Teich spiegelt sich das Licht der Sterne.
- chines. Sprichwort -
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#2
Guten Morgen Katja,

Den GOÄ Höchstsatz zahlt die PBeaK in der GOÄ nur, wenn eine auf den Patienten bezogene, persönliche Begründung für den 3,5fachen Faktor vorliegt. Sonst wird nach Post B Vertrag abgerechnet (1,9facher Satz). Bei der GOÄ Abrechnung, also bei Arztrechnungen, werden keine 2 Rechnungen erstellt. Der Patient muss den Differenzbetrag, der ggf entsteht, selbst zahlen.
Der behandelnde Arzt muss den Vertrag der PBeaK nicht akzeptieren und kann dann nach dem 2,3 fachen Satz abrechnen. Die Differenz hat dann ebenfalls der Patient zu zahlen.
Wie es sich bei Heilpraktikerleistungen verhält, weiß ich oder nicht. Ich kann nur etwas zur GOÄ Abrechnung sagen Smile
LG, Romina Angel

Gibt Dir das Leben mal nen Knuff,
dann weine keine Träne.
Lach Dir nen Ast und setz Dich druff
und wackle mit de Beene
 


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#3
(03.08.2016, 08:03)Romina schrieb: Guten Morgen Katja,

Den GOÄ Höchstsatz zahlt die PBeaK in der GOÄ nur, wenn eine auf den Patienten bezogene, persönliche Begründung für den 3,5fachen Faktor vorliegt. Sonst wird nach Post B Vertrag abgerechnet (1,9facher Satz). Bei der GOÄ Abrechnung, also bei Arztrechnungen, werden keine 2 Rechnungen erstellt. Der Patient muss den Differenzbetrag, der ggf entsteht, selbst zahlen.
Der behandelnde Arzt muss den Vertrag der PBeaK nicht akzeptieren und kann dann nach dem 2,3 fachen Satz abrechnen. Die Differenz hat dann ebenfalls der Patient zu zahlen.
Wie es sich bei Heilpraktikerleistungen verhält, weiß ich oder nicht. Ich kann nur etwas zur GOÄ Abrechnung sagen Smile

Liebe Romina,
danke dir erstmal für deine Antwort...
Vielleicht weiß ja noch jemand mehr zu HP-Rechnungen?
Liebe Grüße
Katja
Nur im ruhigen Teich spiegelt sich das Licht der Sterne.
- chines. Sprichwort -
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#4
Hallo Katja,

ich habe Dir eine PN geschickt.

Viele Grüße
Birte
Alles Gute wünscht Birte



               Der Kraftpunkt ist immer jetzt.
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#5
Liebe Katja,

ich habe es dir in dem anderen thread beschrieben, wo deine Frage auch stand :-)
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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