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Laser
#1
Hallo zusammen,

ich habe mir ein Lasergerät angeschafft, das aber leider nur in der Ecke verstaubt.
Der Grund ist, es hat keine Betriebsanleitung Huh  und so weiss ich nicht wirklich, wie ich das Teil einstellen muss.

Ich würde das Gerät gerne einsetzten:

ETM Lasertechnik
Typ: ML1055

Es scheint ein sehr weit verbreitets Gerät zu sein, vielleicht kann jemand von euch weiterhelfen?
Hat jemand eine Betriebsanleitung oder Erfahrung?
Danke für eure Hilfe! Heart

Herzliche Grüsse
Monja
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#2
Hallo Monja!

Wie der funktioniert kann ich Dir auch nicht sagen!


Aber soviel ich weiß brauchst Du für den Laser einen Schein als LSB - Laserschutzbeauftrager! 
Hast Du den? Wenn nicht mußt Du den bevor Du ihn einsetzt erst noch machen!
Erkundige Dich sicherheitshalber!!!
Ich habe meinen damals an einem Wochenende gemacht!!!
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#3
(16.06.2016, 17:22)Birgit Kriener schrieb: Hallo Monja!

Wie der funktioniert kann ich Dir auch nicht sagen!


Aber soviel ich weiß brauchst Du für den Laser einen Schein als LSB - Laserschutzbeauftrager! 
Hast Du den? Wenn nicht mußt Du den bevor Du ihn einsetzt erst noch machen!
Erkundige Dich sicherheitshalber!!!
Ich habe meinen damals an einem Wochenende gemacht!!!
Danke Birgit!
Du bist halt immer für einen guten Tip zu haben Idea ....

LG Monja
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#4
Es handelt sich bei dem "Laserbeuaftragten" um jemanden der/die den Arbeitsschutz gewährleistet und das ist erforderlich wenn man Angestellte und/oder Praktikanten beschäftigt (so wie Birgit). 


Zitat:§ 5 der im Juli 2010 erlassenen deutschen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung(Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung 


http://www.gesetze-im-internet.de/ostrv/...10010.html


Es ist auch immer davon abhängig was es führe Laserklasse ist alles unterhalb von 3 ist unproblematisch.

Vielleicht kann auch Horst dazu aus juristischer Seite etwas schreiben.

Was genau möchtest du denn mit dem Laser machen?
Wie viel mW hat der Laser?
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#5
(17.06.2016, 06:50)Birgit Kriener schrieb: Schau mal Monja, 

Ich habe nochmal nachgeschaut, das was ich vermutet habe, es ist ein 3b Laser

Eigentlich muss auf dem Gerät ein Schild sein, auf dem eine 3 steht! 

Schau mal hier: 

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-b2.pdf

Du brauchst, egal wofür Du diesen Laser einsetzt diesen Laserschein, sowie Laserbrillen für Dich und Deinen Patienten, Du musst die Räume kennzeichnen usw. 
Wenn jemand anderes in der Praxis diesen Schein hat, kann er Dich unterweisen - ansonsten brauchst Du ihn selber! 

Informier dich dazu!

Ich konnte diesen Schein bei dem Kauf meines MKW-Lasers im Rahmen einer Fortbildung machen!

Aber so wie Silke geschrieben hat, vielleicht kann sich Horst dazu auch nochmal äußern!
   

Hätte ich fast vergessen
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#6
Liebe Silke, liebe Birgit,

ja das scheint tatsächlich so zu sein, dass ich erst diesen "Sicherheitsschein" machen muss...

Laserklasse ist 3B und max.10mW kann eingestellt werden. Schutzbrillen sind vorhanden.

Jetzt bin ich schonmal schlauer, was die rechtliche Seite angeht.

Gedacht hatte ich eigentlich den Einsatz des Lasers bei Herpes,...
evtl. zur Ohrakupunktur bei Kindern, denn er hat eine feine Spitze.
Eine Kollegin von mir hat mit einem anderen Lasergerät super Erfolge auch bei Rückenschmerzen, Bursitis etc. und das sogar ohne Laserdusche. (die Behandlung dauert einfach länger)

So ist das eben, wenn man gebrauchte Geräte kauft, ohne genaue Kenntnis zu haben Rolleyes

Vielen Lieben Dank euch beiden für eure Mühe
Monja
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