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25.11.2009, 12:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2010, 07:26 von Isolde Richter.)
Geänderte Meldepflicht für Schweinegrippe
Liebe Forumsnutzerin, liebe Forumsnutzer,
wenn Sie demnächst zur mündlichen Prüfung gehen, sollten Sie über die gerade wieder geänderte Meldepflicht der neuen Grippe (Schweinegrippe) Bescheid wissen!
Die Meldepflicht für Heilpraktiker und Ärzte im Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfalle, die bis April nächsten Jahres (2010) gelten sollte, wurde wegen der Vielzahl der eingegangenen Meldungen bereits wieder geändert:
Aktuell gilt:
Meldepflicht besteht für Schweinegrippe (neue Grippe) nur noch für den Arzt im Todesfalle. Diese Meldepflicht betrifft den HP deshalb nicht, weil er
1. gar nicht den Tod definitiv feststellen darf, sondern das darf nur der Arzt
2. er keinen Erregernachweis führen darf und er somit gar nicht feststellen kann, dass der Erreger A/H1N1 die Todesursache war. Dieses Verbot einen Erregernachweis zu führen, gründet sich auf die §§ 24, 44 IfSG.
Darüber hinaus besteht für alle Influenzaarten (= humane, aviäre und neue Influenza) für den Arzt und Labore wie bisher auch schon Meldepflicht bei Erregernachweis.
Wenn Sie zur Prüfung gehen, sollten Sie auch die folgenden Erkrankungen gut kennen, und zwar Krankheitsverlauf und Meldepflicht:
- Humane Influenza
- Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
- SARS
- CDAD
- MRSA
- Hantafieber
Alles Wichtige dazu finden Sie auf der Homepage unter Gesetz aktuell.
Gutes Gelingen für die Prüfung wünscht Ihnen
Ihre Isolde Richter
da ich gerade einige Schwierigkeiten hatte, was man denn nun melden soll und was nicht, weil ich nicht alles in $6 IfSG gefunden habe, möchte ich diesen Thread zur Info nochmal hochschubsen. Auf der Homepage gibt es im Moment diese Info wegen eines Datenverlustes nicht. Danke, liebe Isolde, das hat mir jetzt wirklich geholfen. Habe schon an meinem Verstand gezweifelt.
Herzliche Grüße Julia
Der Weg ist das Ziel, deswegen lasst uns einfach unserem Weg folgen!