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Hallo,
eine Kommilitonin von einer anderen HP-Schule sagte mir, sie hätte bei den Behandlungsverboten für Heilpraktiker gelernt, dass man "psychiatrische Krankeiten" als HP nicht behandeln darf. Dabei sei die Anwendung von Psychotherapie jedoch erlaubt. Mir ist der Unterschied nicht ganz klar! Handelt es sich hierbei nur um ein Behandlungsverbot bei Notfällen (also beispielsweise Suizidgefahr ect.) oder wie ist das zu verstehen? So was könnte ja auch sicher in Prüfungsfragen auftauchen, denke ich mir.
Ulli
Lieber Ulli,
mit "psychiatrischer Krankheit" war vermutlich gemeint, dass man schwere psychische Störungen, wie Psychosen, als HP nicht behandeln darf, da diese nur vom Psychiater therapiert werden kann, da hier verschreibungspflichtige Medikamente eingesetzt werden müssen.
Grundsätzlich kann ein HP leichtere psychische Störungen behandeln, schwere Störungen wie z.B. Neurosen werden vom Pychotherapeuten (Dipl. Psychologe) und schwerste, also wie gesagt Psychosen nur vom Psychiater behandelt werden.
Ein HP darf grundsätzlich mit Psychotherapie behandeln (wie auch TCM, Heilpflanzen u.v.m.) Es kommt hierbei nicht auf die durchgeführte Therapie an, sondern darauf, ob die Behandlungsmethode für die Erkrankung geeignet ist und ob die Kenntnisse und Fähigkeiten des HP hierfür ausreichen. Es verhält sich also bei den psychischen Erkrankungen nicht anders als bei den körperlichen:
Reichen meine Möglichkeiten als HP in diesem Fall aus oder muss der Patient an den Arzt/Psychiater verwiesen werden, weil verschreibungspflichtige Medikemente eingesetzt werden müssen - oder muss eine Klinikeinweisung veranlasst werden, weil es sich um einen Notfall handelt, z. B. wegen akuter Suizidgefahr.
Auf diese Gewichtung der Erkrankungsschwere wird übrigens beim Lehrheft "Psychische Erkrankungen" ganz detailliert eingegangen.
(11.11.2009, 22:04)Isolde Richter schrieb: Lieber Ulli,
mit "psychiatrischer Krankheit" war vermutlich gemeint, dass man schwere psychische Störungen, wie Psychosen, als HP nicht behandeln darf, da diese nur vom Psychiater therapiert werden kann, da hier verschreibungspflichtige Medikamente eingesetzt werden müssen.
Grundsätzlich kann ein HP leichtere psychische Störungen behandeln, schwere Störungen wie z.B. Neurosen werden vom Pychotherapeuten (Dipl. Psychologe) und schwerste, also wie gesagt Psychosen nur vom Psychiater behandelt werden.
Ein HP darf grundsätzlich mit Psychotherapie behandeln (wie auch TCM, Heilpflanzen u.v.m.) Es kommt hierbei nicht auf die durchgeführte Therapie an, sondern darauf, ob die Behandlungsmethode für die Erkrankung geeignet ist und ob die Kenntnisse und Fähigkeiten des HP hierfür ausreichen. Es verhält sich also bei den psychischen Erkrankungen nicht anders als bei den körperlichen:
Reichen meine Möglichkeiten als HP in diesem Fall aus oder muss der Patient an den Arzt/Psychiater verwiesen werden, weil verschreibungspflichtige Medikemente eingesetzt werden müssen - oder muss eine Klinikeinweisung veranlasst werden, weil es sich um einen Notfall handelt, z. B. wegen akuter Suizidgefahr.
Auf diese Gewichtung der Erkrankungsschwere wird übrigens beim Lehrheft "Psychische Erkrankungen" ganz detailliert eingegangen.
Was darf eigenlich der HPP behandeln? Darf er auch schwerere psychische Störungen behandeln? Dann wäre er ja fast gleichgesetzt mit einer Psychotherapeuten die ein Diplom hat. Glaub das ist auch begrenzt