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Ich möchte ab Januar 2016 in Ägypten leben und als fertige HPP gerne weiter in irgendeiner Form meinem Beruf nachgehen. Im Beratungs- und Coachingbereich habe ich ebenfalls viel Erfahrung und könnte mir vorstellen, dies auch via skype anzubieten.
Wie ist hierzu die rechtliche Lage? Ist das schon "im Umherziehen"? Wenn ich "nur" Beratung und keine Therapie anbiete, bin ich trotzdem an die Auflagen des HPP gebunden?
Wäre schön, wenn jemand was dazu sagen könnte oder Erfahrung damit hat.
Liebe Angelika,
da sehe ich gleich mehrere Probleme:
1. Deine HPP-Erlaubnis gilt nur für Deutschland.
2. Der HP muss zur Behandlung in seiner Praxis zugegen (persönlich anwesend) sein. Er darf sich z.B. nicht von einer anderen Person vertreten lassen, die er angelernt hat.
3. Es darf keine Fernbehandlung durchgeführt werden, das heißt, bevor der Patient behandelt wird, muss er in die Praxis kommen und untersucht worden sein.
Ich rate dir deshalb: erkundige dich, wie die Bestimmungen in Ägypten sind, also welche Voraussetzungen es dort gibt, damit jemand die Heilkunde ausüben darf.