danke für deinen Beitrag!
Wenn man all das, was es da an Gesetzen gibt, mal ganz streng nimmt, dann unterliegen wir keiner geregelten Schweigepflicht, wenn wir nicht in einem Berufsverband sind (weil dann greifen auch die Berufsordnungen für HP nicht - die wurden ja von den 6 großen HP-Verbänden Deutschlands geschrieben und zu einer zusammengefasst, und der VfP hat z.B. eine völlig andere. Daran bin ich jeweils nur gebunden, wenn ich in einem der Verbände bin) und wenn wir keinen Vertrag mit unseren Klienten abschließen, in dem Schweigepflicht ein Passus ist.
Man kann die bestehenden Gesetze also in die eine wie in die andere Richtung auslegen, wenn es hart auf hart kommt. Aber 100% geregelt ist es nicht für uns (also qua Gesetz und ohne Vertrag und Verbandszugehörigkeit), so wie ich die Gesetzeslage sehe.
Ich lasse mich aber immer noch eines Besseren belehren, kann Annas Knoten aber nachvollziehen.
Liebe Grüße,
Savina
just how we play the hand. (Randy Pausch)