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neu bei U-Untersuchung der Kinder: Interaktion mit Bezugsperson rückt stärker in Foku
#1
Pressemitteilung des gemeinsamen Bundesausschuss

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder:
Neustrukturierung der Richtlinie beschlossen

Berlin, 18. Juni 2015 – Die Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), in der die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr geregelt ist, wird neu strukturiert. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin, der allerdings erst dann in Kraft treten wird, wenn u.a. auch das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft") als Anlage der Richtlinie angepasst wurde.

Der G-BA hat im Jahr 2005 mit der Überarbeitung der Kinder-Richtlinie begonnen. Zunächst erfolgten mehrere Nutzenbewertungen für neue Untersuchungsverfahren, auf deren Grundlage in einem zweiten Schritt die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, die sogenannten U1 bis U9, überarbeitet wurden.

„Als ein wesentliches Element der Früherkennungsuntersuchungen wird die Interaktion des Kindes mit der primären Bezugsperson in den Fokus genommen. Störungen in der Eltern-Kind-Interaktion können zu Störungen in der Entwicklung mit emotionaler Unter- oder Überforderung des Kindes, aber auch zu mangelndem Schutz, mangelnder Pflege bis hin zu manifester oder drohender Vernachlässigung und/oder Misshandlung durch die Eltern führen. Die Beobachtung solcher Auffälligkeiten durch den Kinderarzt in Kenntnis der Entwicklung des Kindes, der möglicher-weise vorhandenen psychosozialen Belastungsfaktoren der Familie und der klinischen Interaktionsbeobachtung des Kindes im Beisein primärer Bezugspersonen kann von hohem präventiven Wert in Hinblick auf das Kindeswohl sein", sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Zukünftig sieht die Kinder-Richtlinie zudem vor, dass das „Gelbe Heft“ eine herausnehmbare Teilnahmekarte beinhaltet, mit der die Eltern eine neue Möglichkeit erhalten, ihre gewissenhafte Fürsorge für das Kind gegenüber Dritten, beispielsweise an der Fürsorge beteiligten Personen oder Institutionen – etwa Kindergärten – nachzuweisen, ohne dabei die vertraulichen Informationen zu Entwicklungsständen und ärztlichen Befunden des Kindes weiterzugeben.

Hier könnt ihr weiterlesen: https://www.g-ba.de/downloads/34-215-580...ierung.pdf 
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#2
Liebe Isolde,

schön und gut, das beinhaltet jedoch auch die Gefahr, dass der Arzt etwas hineininterpretieren könnte, was gar nicht ist?

Außerdem entspricht die Situation beim Kinderarzt nicht der Situation welche zu Hause herrscht, wenn der Arzt nicht da idt. Kinder verhalten sich in ungewohnten Situationen oft anders als üblich und sei es nur die Angst vor einer möglichen Spritze, vor ungewohnten Untersuchungsgeräten usw...
Dieses Verhalten könnte dann vom Arzt unter Umständen falsch interpetiert werden im Hinblick auf eine gestörte Eltern-Kind-Beziehung.

Klar ist es wichtig Missbrauch frühzeitig zu erkennen. Ich hatte beruflich mit solchen Kindern zu tun, auch durch und gerade wegen der Arbeit unter anderem in sozialen Brennpunkten, sowie was Entwicklungsverzögerungen angeht auch in meiner Funkton im Bereich der schulvorbereitenden Förderung. Doch bei einer Fehleinschätzung des Arztes kann dies auch gravierende Folgen für das Kind und seine Familie haben, wenn z. B. ungerechtfertigerweise das Jugendamt eingeschaltet wird, das Kind vorerst den Eltern entzogen wird und sich dann herausstellt, dass eigentlich alles in Ordnung ist.

Durch meine langjährige berufliche Erfahrung als Erzieherin in den Kindertagesstätten von München, sowie durch die Erfahrungen, die ich mit meinen eigenen Kindern gemacht habe, weiß ich ein Lied davon zu singen, wieviele Kinder vorschnell in eine Therapieschublade gesteckt werden, obwohl sie eigentlich ganz normal sind. (Was hier nicht heißen soll, dass es nicht auch sehr gute und fähige Kinderärzte gibt.)

Hier ein aktuelles Beispiel (Tatsachenbericht!). Ein Kind ist mit seiner Mutter bei der U-Untersuchung. Angeschaut wird auch die Schulfähigkeit. Der Kinderarzt zeigt dem 5-jährigen Buben ein Bild, auf welchem ein trauriger Clown abgebildet ist. Der Kinderarzt fragt das Kind: "Was meinst du, warum könnte der Clown so traurig sein? Das Kind antwortet: "Das weiß ich doch nicht!".
Für mich die einzig richtige und geniale Antwort und ein Zeichen von hoher Intelligenz, denn das Kind leistete einen Transfer. Der Kinderarzt jedoch sagt zur Mutter, das Kind habe möglicherweise eine geistige Entwicklungsverzögerung. Denn als der Arzt das Kind nochmal fragt, bockt dieses und sagt jetz gar nix mehr. Arzt meint, dies sei nicht normal.... weil Kind nicht kommunikativ und evtl. das Mutter-Kind-Verhaältnis gestört, weil das Kind auch nach Aufmunterung durch die Mutter nicht mehr auf die Fragen des Arztes antworten will.... ?!? Der Arzt rät der Mutter weiterhin, das Kind 1 Jahr von der Schule zurückzustellen, doch zu Hause zählt der Kleine fehlerfrei bis 100 und weiß vielleicht noch viele andere tolle Dinge...
In den Unterlagen des Arztes steht dann evtl. : gestörtes Mutter-Kind-Verhältnis...
Die Mutter, alleinerziehend, ist völlig fertig und kann mehrere Nächte lang nicht schlafen.... macht sich Sorgen wegen der Einschulung usw... und dass der Kindergarten davon erfahren könnte, dabei soll der Sohn aber bald die Vorschulgruppe besuchen....

Leider hab' ich mir dies nicht ausgedacht, sondern das ist alles erst vor ca. 2 Wochen genauso geschehen und soll ein Beispiel sein, wie es zu Fehlbeurteilungen durch Kinderärzte kommen kann.

Noch ein Beispiel: der Kleine meiner besten Freundin war vor Jahren auch bei der U-Untersuchung. Das Kind sollte auf einem Bein hüpfen und schaffte es nicht. Der Arzt zur Mutter: "Das Kind sei möglicherweise behindert!" Gleiches Spielchen: Mutter völlig fertig. Am nächsten Tag hüpfte der Kleine zu Hause auf 1 Bein...



Nicht alles ist also Gold was glänzt, auch wenn es uns so verkauft wird und Diagnosen von Ärzten dürfen auch durchaus hinterfragt werden. Stehen solche fehlerhaften Diagnosen dann im U-Heft kann dem Kind dadurch evtl. ein nicht unerheblicher Nachteil entstehen, weil es dadurch schon so früh in ungerechtfertigter Weise stigmatisiert wurde. Und ich frage mich nun, wieweit darf ein Arzt hier in die Persönlichkeitsrechte eingreifen und wo liegen auch die Grenzen? Selbst wenn der eigentliche Befund nicht auf der Karte erscheint, die dann bei Institutionen vorgezeigt werden sollen... Ich weiß, dass die U-Hefte sehr oft vorgezeigt werden müssen, z. B. wenn eine Frühförderung notwendig wird usw... oder auch bei anderen Ärzten, Kinderpsyhiatern usw....
Das gleiche ist ja auch im Hinblick auf die Impfthematik geplant...


Herzgruß -
schwertfee

Heilpraktikerin, Staaatlich anerkannte Erzieherin & Mutter von drei bald schon großen Söhnen
"You have to go beyond your ears. Listen with your eyes."
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