Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fotos vorher-nachher
#1
Da kann man reden, wie ein Wasserfall und noch so überzeugend sein....ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

In meinem Gebiet, sowohl bei den Zähnen, ästhetischen Hautproblemen, Figur usw. sind Fotos der Patienten vor und nach der Behandlung der beste Beweis und die beste Überzeugung, dass ich mein Handwerk verstehe. Aber......:
Was ist mit der Schweigepflicht? Gehören Fotos dazu? Sicher, ich frage die Patienten, ob ich die Bilder für Anschauungszwecke benutzen darf. Die meisten haben nichts dagegen. Sollte ich mir das schriftlich geben lassen? Bei Cellulite braucht man das Gesicht nicht, bei vielen anderen Behandlungen aber sehr wohl. Und strahlende Augen nach der Prozedur überzeugen eben....
Wenn ich die Augen allerdings unkenntlich mache, ist das Bild (und die positive Ausstrahlung) dahin.
Wer kosmetische Behandlungen in Anspruch nimmt, möchte das normalerweise nicht gerne an die große Glocke hängen. Es sei denn, das Problem ist offensichtlich und das Ergebnis unübersehbar gut.
Ich werbe gerne mit den Erfolgen, aber: Wie ärgerlich und peinlich wäre es, wenn sich Patienten auf den Bildern wiedererkennen? Wenn man in einer Großstadt arbeitet, geht es vielleicht. In einem kleineren Ort stelle ich mir das schwer vor. Hier beuge ich vor, indem ich die Bilder der einzelnen Praxen ( die relativ entfernt voneinander sind )vertausche. Wie sieht die Sache rechtlich aus?
Viele liebe Gruesse, Macala Heart

Glückliche Patentante von nadinebe
Antworten Zitieren
#2
Hallo,

meine Gedanken dazu sind, das Du dir die Genehmigung zur Veröffentlichung der Bilder von der Person schriftlich geben lassen solltest.

Wenn die Frage sich bis jetzt noch nicht gelöst hat, war ja schon im Januar Smile

Liebe Grüsse
annesun 
Liebste Grüße 

Anne

Geh du voran, sagte die Seele zum Körper, denn auf mich hört er ja nicht – in Ordnung sagte der Körper, ich werde krank werden, dann hat er Zeit für dich.
Goethe, Faust
Antworten Zitieren
#3
Gerade bei Fotos von Personen gibt es sogenannte Model-Releases, die man sich unterzeichnen lassen sollte, wenn man nicht gefahr laufen möchte eine Abmahnung oder gar andere sehr teurer Probleme zu bekommen. 

Ich denke mit sowas in dieser Art und Weise bist du definitiv auf der rechtlich sicheren Seite, ungeachtet von persönlichen Problemen, wenn jemand sieht, dass diese Person zum HP geht. 

http://www.robertkneschke.de/Download/un...eutsch.pdf
Antworten Zitieren
#4
Hallo miteinander,
bin leider erst jetzt auf die Fragestellung aufmerksam (gemacht) geworden.
Daher komme ich mit meiner Meinung etwas spät nachgedackelt.

Grundsätzlich geht es hier um "das Recht am eigenen Bild". Zum Schutz der Privatsphäre = höchstpersönlichen Lebensraum (und dazu zählt auch eine nicht öffentliche Heilbehandlung) dürfen Fotos nur im Einverständnis mit dem/der Abgebildeten überhaupt aufgenommen werden.  Eine Fotoaufnahme ohne das erforderliche Einverständnis kann einen Straftatbestand darstellen (§ 201 a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen).

Mit wenigen Ausnahmen, die bei der Fragestellung nicht eingreifen, dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, wenn der Abgebildete individuell erkennbar - d.h. identifizierbar -  ist. Auch hier kann ein Straftatbestand vorliegen, wenn kein Einverständnis vorliegt (§§ 22, 33 KunstUrhG).
Die Erkennbarkeit ist sicherlich gegeben, wenn die Gesichtszüge (mit) aufgenommen werden, kann aber auch durch andere individuelle Merkmale einer Person gegeben sein.

Bei der Verwendung einer Abbildung zu Werbezwecken geht die Rechtsprechung davon aus, dass das Recht am eigenen Bild kommerzialisierbar ist, d.h. dass das Einverständnis überwiegend gegen eine Geldzahlung erteilt wird (siehe auch den Link von "Tiefenhypnose"). Ist kein Geld geflossen, sollte das Vorliegen des Einverständnisses auf andere Art nachweisbar sein.

Fazit: Ich rate dazu, sich das Einverständnis sowohl für das Fotografieren, als auch für das Verwenden der Fotos zu Werbe- oder Unterrichtszwecke schriftlich geben zu lassen, eventuell mit den Zusatz "kostenlos".
Das Formular für Model-Releases von Tiefenhypnose  ist jedoch für Agenturen und professionelle Models zugeschnitten und würde eine Patientin mit Orangenhaut wohl eher dazu bringen, schreiend aus der Praxis zu fliehen.

Fröhliche Grüße aus dem Frühling
Horst
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: