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Heute hab ich in der Apotheke gelesen, dass man dort kostenlos Blutdruck messen lassen kann.
Hmm, jetzt stellt sich mir die Frage, da ich eine Praxis für med. Fußpflege und KOsmetik habe und auch ich viel mit KLienten zu tun habe, ob ich da auch kostenlos Blutdruck messen für meine KLienten anbieten darf, im Rahmen meiner HP-Ausbildung. Oder nicht? Also ich dann warten muss, bis ich die Prüfung in der Tasche habe.
Hallo Simone,
(sorry, aber ich bin z.Zt. etwas verzögert in der Reaktion auf "Rechtliche und juristische " Fragestellungen - Zeitprobleme) aber die Frage ist auch etwas diffizil.
Zunächst einmal stellt eine angebotene Tätigkeit, die "der Feststellung von Krankheiten, Heilung oder Linderung von Krankheiten" dient, eine Ausübung der Heilkunde i.S.d. § 1 HPTG dar, soweit sie nicht von einer einer sonstigen Zulassung erfasst wird.
Für ApothekerInnen gibt es in § 20 ff Apothekenbetriebsverordnung die Verpflichtung zur Beratung von Kunden hinsichtlich von Pharmazueutika und deren mögliche Wirkung auf die Kunden ("Hinsichtlich der Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker").
In diesem Zusammenhang ist auch eine Abklärung der Blutdrucksrelationen der Kunden z.B. bei rezeptfreien Blutdruckstimulantien bzw. -senkenden Mitteln nachvollziehbar und daher zulässig.
In Bezug auf die Ausübung von Fußpflege und Kosmetik fällt mir jetzt keine parallele normative Gestattung einer diagnostischen Messung der Blutdruchverhältnisse eines Klienten ein, die ja wohl auch mit einer diagnostischen Bewertung verbunden sein soll.
Von daher wäre ich mit einem "Angebot einer (kostenlosen) Blutdruckmessung" vor Zulassung als Heilpraktikerin sehr vorsichtig.
Hallo Horst, eine kleine Zwischenfrage...wie ist das, wenn Fußreflexzonenmassage gemacht wird? Da könnte es doch von Vorteil sein, Blutdruckmessungen zu machen?
Hallo Heinz,
sorry, aber physiologisch bin ich Brachland. Ob eine "vorbeugende" (nicht therapierende, denn diese ist ja den Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten) Fußreflexzonenmassage mit einer Blutdruckmessung sinnvoll korrelliert --> diese Frage muss ich wohl an an die PraktikerInnen hier im Forum weitergeben.
Freuen wir uns auf erhellende Beiträge aus dem Forum.
Grüße
Horst
Hallo Simone,
wie das rechtlich ist, kann ich Dir nicht sagen.... Ich bin HP und in Ausbildung zur Fußreflexzonentherapie und habe die Erfahrung gemacht, dass die Therapieform sehr vegetativ wirken kann. Somit ist es sicherlich sinnvoll, den RR im Auge zu behalten. Wäre eine gute Argumentation. Werben würde ich jetzt nicht mit "kostenloser Blutdruckkontrolle", wenn Du aber direkt in der Behandlung die Leute fragst, ob sie Interesse haben, sehe ich kein Problem. Und die Rechtfertigung über die Stimulation des vegetativen Nervensystems bei einer Fußmassage - wie auch immer geartet - kann das schon rechtfertigen, denke ich.
Liebe Grüße
Melli
Hallo miteinander,
also Mellis Vorschlag gefällt mir gut: Begleitend zu einer (irgendwie gearteten) Behandlung auch deren vegetativen Auswirkungen zu untersuchen ist sicherlich rechtlich problemlos.
Nur: Mit einer "kostenlosen Blutdruckmessung" zu werben würde ich lieber nicht.
Trotzdem wünsche ich allen eine erfreuliche Wochenmitte.
Horst
ich arbeite in einer Apotheke und soweit ich das weiß,darf man keine kostenlose Messung mehr anbieten,da es sich um eine Dienstleistung handelt. Wir nehmen dafür einen sporadischen Betrag von 0,50€