da mich Monika aus meinem Winterschlaf geholt hat,

Grundlage eines Behandlungsverbotes ist § 24 IfSG. Diese Regelung ist m.E. leider sprachlich nicht besonders erhellend geglückt.
Hier heißt es "Die Behandlung von Personen, die ........mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, ist insoweit im Rahmen der berufsmäßige Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet.
Hier könnte man/frau daraus schließen, dass diese speziell infizierten Personen tabu für Nicht-Ärzte sind, wenn nicht das Wörtchen "insoweit" wäre.
Durch das "insoweit" wird bei der allein sinnvollen Auslegung des Gesetzestextes aus einem personenbezogenen Behandlungsverbot ein krankheits- bzw. infektionsbezogenes Behandlungsverbot (sonst könnten sich je auch Zahnärzte nicht an einen HIV-Infizierten heranwagen, sondern müssten diesen an den HIV-behandelnden Arzt verweisen! -was aber dann recht schmerzhaft werden könnte).
(Hier liegt der zitierte Herr Erdle sicherlich richtig).
D.H. auch Heilpraktiker können einen HIV-infizierten Patienten behandeln, soweit sich diese Behandlung nicht auf HIV-spezifische Symptome oder -syndrome bezieht. Eine Behandlung z.B. von einer schon vor der HIV-Infektion temporär aufgetretenen Migräne durch den Heilpraktiker ist problemlos; nicht aber die Behandlung eines neuen Fußpilzes, da dieser ein typisches Symptom der HIV-bedingten Immunschwäche darstellen kann.
Die angesprochene "Immuntherapie" ist daher nicht nur fachlich nicht ohne Risiken, sondern auch als "Behandlung der Immunschwäche durch nicht-Ärzte" rechtlich nicht zulässig.
Für die HP-Überprüfung beim Gesundheitsamt denke ich, dass ihr auf der sicheren Seite seid, wenn ihr eine entsprechende Frage nach einem Behandlungsverbot bei einem HIV-infizierten Patienten dahingehend beantwortet, "dass alle vorgetragenen Krankheitssymptome möglicherweise kausal auf der HIV-Infektion beruhen können und daher eine Verweisung auf den HIV-behandelnden Arzt erfolgen soll.
Mit diesen Gedanken wünsche ich Euch allen einen guten Wechsel in ein für Euch hoffentliches erfolgreiches Neues Jahr 2015
Horst